Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg |
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Montag | 07.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf für Sie zuständig.
Als erster Schritt besteht für viele Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Fahrzeug in Hamburg-Bergedorf anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Hamburg-Bergedorf haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Bergedorf, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Hamburg-Bergedorf zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Hamburg-Bergedorf befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Hamburg-Bergedorf gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hamburg-Bergedorf bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Bergedorf dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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