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Wappen Altenburg Zulassungsstelle Altenburg


Ortsschild Altenburg

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Altenburger Land

  • Martin-Luther-Straße 1a
    04600 Altenburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Altenburger Land

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Altenburger Land

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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Die Zulassungsstelle in Altenburg

Die Kfz-Zulassungsstelle in Altenburg ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Belange rund um die Zulassung von Fahrzeugen. Sie bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die alle Aspekte der Fahrzeugzulassung abdecken, von der Anmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen über die Ausgabe von Kennzeichen bis hin zur Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugunterlagen. Darüber hinaus können Sie über das digitale Serviceportal der Straßenverkehrsamt viele dieser Dienstleistungen auch online in Anspruch nehmen, was den Prozess erheblich erleichtert und beschleunigt.

Übersicht der angebotenen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Die Zulassungsstellebietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, die alle Aspekte der Fahrzeugzulassung abdecken. Dazu gehören:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen: Hier können Sie Ihr Fahrzeug anmelden oder abmelden, unabhängig davon, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder importiertes Fahrzeug handelt. Der Prozess ist unkompliziert und erfordert nur wenige Dokumente.
  • Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten: Die Kfz-Zulassungsstelle stellt Ihnen die notwendigen Kennzeichen und Plaketten aus, die Sie für Ihr Fahrzeug benötigen. Sie können zwischen unterschiedlichen Kennzeichenarten wählen.
  • Eintragen, Verändern und Korrigieren von Fahrzeugunterlagen: Wenn Sie Änderungen an Ihren Fahrzeugunterlagen vornehmen müssen, können Sie dies ebenfalls bei der Straßenverkehrsamt tun. Sie kümmert sich um die Eintragung, Veränderung und Korrektur Ihrer Fahrzeugunterlagen.
  • Melden von verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen: Sollten Sie Ihr Kennzeichen verloren haben oder sollte es gestohlen worden sein, können Sie dies bei der Zulassungsbehörde melden. Sie wird Ihnen dann ein neues Kennzeichen ausstellen.
  • Ausstellen von Fahrzeugunterlagen: Die Zulassungsstelle stellt Ihnen alle notwendigen Fahrzeugunterlagen aus, die Sie für den Betrieb Ihres Fahrzeugs benötigen.
  • Ausstellen von Ersatzkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen: Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wenn diese gestohlen wurden, können Sie bei der Straßenverkehrsamt Ersatzdokumente beantragen.
  • Erste Ausstellung von Führerscheinen: Wenn Sie Ihren ersten Führerschein machen, können Sie diesen bei der Zulassungsbehörde beantragen.
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis erweitern wollen, zum Beispiel um eine weitere Fahrzeugklasse fahren zu dürfen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle tun.
  • Führerschein zur Personenbeförderung: Wenn Sie eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung benötigen, können Sie diese ebenfalls bei der Straßenverkehrsamt beantragen.
  • Neuausgabe von Führerscheinen nach Entzug: Sollte Ihnen Ihr Führerschein entzogen worden sein, können Sie bei der Zulassungsbehörde einen neuen Führerschein beantragen.
  • Internationaler Führerschein: Wenn Sie im Ausland Auto fahren wollen, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen internationalen Führerschein beantragen.
  • Ausgabe von Bewohnerparkausweisen: Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, können Sie dies ebenfalls bei der Straßenverkehrsamt tun.
  • Ausgabe von Ersatzunterlagen: Sollten Sie irgendwelche Fahrzeugunterlagen verloren haben oder sollten diese gestohlen worden sein, können Sie bei der Zulassungsbehörde Ersatzunterlagen beantragen.
  • Parkausweise für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehinderte Menschen können bei der Zulassungsstelle einen speziellen Parkausweis beantragen.
  • Akteneinsicht: Wenn Sie Einsicht in die Akten Ihres Fahrzeugs nehmen wollen, können Sie dies ebenfalls bei der Straßenverkehrsamt tun.
  • Wie Sie Ihr Auto in Altenburg anmelden können

    Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist ein wichtiger Schritt, um es auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder importiertes Auto oder einen Oldtimer handelt. Das Verfahren ist in der Regel unkompliziert und erfordert nur wenige Dokumente. Dazu gehören unter anderem Ihr Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und die elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer. Unternehmen und andere Gewerbetreibende müssen darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

    Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen

    Die Anmeldung eines Fahrzeugs erfordert einige Dokumente, die Sie bei der Straßenverkehrsamt vorlegen müssen. Dazu gehören:

    • Personalausweis oder Reisepass: Dies ist notwendig, um Ihre Identität nachzuweisen.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen über Ihr Fahrzeug und sind daher für die Anmeldung unerlässlich.
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung: Dieser Nachweis ist notwendig, um zu belegen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese Nummer ist der Nachweis dafür, dass Ihr Fahrzeug versichert ist.
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Mit dieser Einzugsermächtigung erlauben Sie dem Finanzamt, die Kfz-Steuer direkt von Ihrem Konto einzuziehen.

    Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden (zulassen) wollen, benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Wenn jemand anderes als der Fahrzeughalter das Fahrzeug zulassen (anmelden) soll, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Unternehmen und Vereine müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

    Wie Sie Ihr Auto in Altenburg ummelden können

    Wenn Sie umziehen und Ihren Hauptwohnsitz nach Stadt Altenburg verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb von Altenburg umziehen. Bei der Ummeldung gelten die gleichen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen wie bei der Anmeldung. Dies gilt sowohl für private Halter als auch für Unternehmen.

    Was Sie bei der Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung beachten müssen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wenn diese gestohlen wurde, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass): Dies ist notwendig, um Ihre Identität nachzuweisen.
    • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung: Dieser Nachweis ist notwendig, um zu belegen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
    • Eidesstattliche Versicherung: Mit dieser Versicherung bestätigen Sie, dass Sie die Zulassungsbescheinigung verloren haben oder dass diese gestohlen wurde.
    • Gegebenenfalls Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss: Wenn Sie nur einen Teil der Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wenn nur ein Teil gestohlen wurde, müssen Sie den anderen Teil vorlegen.

    Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten und diese Anzeige zusammen mit den anderen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

    Digitales Serviceportal der Zulassungsbehörde in Altenburg

    Die Zulassungsstelle bietet ein digitales Serviceportal an, über das viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören die Anmeldung und Ummeldung Ihres Fahrzeugs, die Außerbetriebnahme und die Wiederzulassung. Sie können den gesamten Anmeldeprozess von der Auswahl des Kennzeichens bis zur Zahlung online abwickeln. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen hohen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. So können Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus erledigen.

    Wie Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen können

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht benötigen und es nicht verkaufen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen, um Kosten und Steuern zu sparen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug während dieser Zeit jedoch nicht nutzen. Zum Abmelden Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie zur Anmeldung. Die Außerbetriebnahme ist auf sieben Jahre begrenzt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen wollen, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist, ist die Zulassungsstelle in Stadt Altenburg ebenfalls der richtige Ansprechpartner.

    Zahlungsmöglichkeiten in der Straßenverkehrsamt

    Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen, fallen unterschiedliche Gebühren an. Der zuständige Beamte wird Ihnen während Ihres Termins die genaue Gebühr mitteilen. In der Kfz-Zulassungsstelle müssen die Zahlungen direkt vor Ort erfolgen. Sie können sowohl bar als auch mit Girokarte bezahlen.

    Zusammenfassend ist die Kfz-Zulassungsbehörde eine wichtige Anlaufstelle für alle Belange rund um die Zulassung von Fahrzeugen. Sie bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an und hat ein digitales Serviceportal eingerichtet, um den Prozess für die Bürger zu erleichtern. Egal, ob Sie ein neues Auto zulassen, ein altes Auto ummelden oder einen Ersatz für verlorene Dokumente beantragen möchten, die Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Altenburg ist für Sie da, um Ihnen zu helfen.

    Sie können ganz bequem einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde online vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, um Ihren Besuch entsprechend zu planen.


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