Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Altenkirchen (Westerwald) |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Für Fahrzeughalter in der Region Altenkirchen bildet die dortige Straßenverkehrsamt die Anlaufstelle für sämtliche Anliegen rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Zulassungsbehörde bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, das von der Neuzulassung über die Ummeldung bis hin zu Ersatzdokumenten reicht.
Das Dienstleistungsportfolio der Kfz-Zulassungsstelle umfasst:
In der Zuständigkeit der Zulassungsbehörde liegt die Registrierung Ihres Fahrzeuges. Dies gilt für Neufahrzeuge, Importfahrzeuge, gebrauchte Kfz und Oldtimer, sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Altenkirchen gemeldet sind.
Für die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:
Eine Ummeldung des Fahrzeugs kann bei einem Umzug oder Halterwechsel nötig werden. Halten Sie hierfür die gleichen Dokumente wie bei der Erstanmeldung bereit.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigen Sie:
Die modernen Online-Dienste des Straßenverkehrsamts bieten Fahrzeugbesitzern die komfortable Option, etliche Formalitäten digital zu erledigen. Dazu zählen unter anderem die Neuzulassung von Fahrzeugen sowie die vorübergehende Stilllegung von Kraftfahrzeugen.
Die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde in Stadt Altenkirchen (Westerwald) finden Sie auf der offiziellen Webseite. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, über das Online-Portal der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren.
Nach der Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Straßenverkehrsamt können die jeweiligen Gebühren direkt vor Ort entrichtet werden. Es stehen Ihnen hierfür die Bezahlung in bar oder die Nutzung einer Girokarte zur Verfügung.
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