Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach |
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| Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach befugt.
Die Zulassungsstelle Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Verschiedene Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach (Bayern) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Burglengenfeld / LK Amberg-Sulzbach während des Termins abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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