Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hochsauerlandkreis |
|
| Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Samstag | 09.00 - 11.30 Uhr (Nur Privatkunden) |
Die KFZ-Zulassungsstelle in Arnsberg bietet umfassende Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Hier können Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge an- und ummelden, verschiedene Kennzeichen beantragen und Fahrzeugpapiere aktualisieren oder berichtigen lassen. Die Terminvergabe erfolgt bequem online.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die im Folgenden detailliert aufgelistet sind:
Bei der Zulassungsbehörde können Sie verschiedene Fahrzeuge anmelden, darunter:
Wichtig ist, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz in Arnsberg hat, um das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde zulassen zu können. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die KFZ-Zulassung sollten alle erforderlichen Dokumente mitgebracht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert wurden, sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Ist der Halter nicht persönlich anwesend, benötigt die bevollmächtigte Person eine Vollmacht. Bei juristischen Personen ist ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt ist erforderlich, wenn:
Die hierfür benötigten Dokumente entsprechen der Liste für die Anmeldung eines Fahrzeugs.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II muss ein Ersatz bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Erforderlich sind:
Im Falle eines Diebstahls ist zusätzlich die polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Soll ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen werden, um Steuern und Kosten zu sparen, können Halter dies bei der Zulassungsstelle veranlassen. Erforderlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung. Die Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner.
Für die Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Akzeptiert werden sowohl Barzahlung als auch Girokarte.
Termine können online über die Webseite vereinbart werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind ebenfalls online verfügbar.
Zulassungsstellen in der Nähe