Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Aschaffenburg |
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Montag | 7:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 – 17:30 Uhr |
Mittwoch | 7:30 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 – 17:30 Uhr |
Freitag | 7:30 – 13:00 Uhr |
Für alle Kraftfahrzeugbesitzer in Stadt Aschaffenburg und Umgebung ist die Zulassungsstelle die erste Anlaufstelle, wenn es um die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Nummernschildern oder Änderungen in den Fahrzeugpapieren geht. Die Kfz Zulassungsbehörde bietet einen umfangreichen Service und ist zudem auch als Straßenverkehrsamt bekannt.
Um den Service noch effizienter zu gestalten, können Sie einen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe der Straßenverkehrsamt erfolgt ganz bequem online. So können Sie für die Zulassungsbehörde online Termin vereinbaren und lange Wartezeiten vermeiden.
Die Zulassungsstelle bietet eine breite Palette von Leistungen für Kfz-Besitzer. Hier ein Überblick über die angebotenen Services:
Wenn Sie Ihr Auto zulassen (anmelden) möchten, egal ob es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug handelt, ist die Kfz Zulassungsstelle dafür zuständig. Auch wenn Sie einen Oldtimer anmelden (zulassen) möchten, ist die Kfz-Zulassung Ihr Ansprechpartner. Dabei ist es irrelevant, woher Ihr Fahrzeug stammt. Als Halter müssen Sie lediglich Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Aschaffenburg haben. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Um Ihr Auto in Aschaffenburg anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Zeit und Mühen, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente, die Sie zur Zulassungsstelle mitbringen sollten:
Bei einem Importfahrzeug aus dem Ausland benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte der Halter des Fahrzeugs die Anmeldung nicht persönlich ausführen können, ist eine Vollmacht erforderlich. Bei der Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, einer Firma oder einem Verein ist darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
In verschiedenen Fällen kann es notwendig sein, Ihr Fahrzeug umzumelden. Das kann bei einem Umzug innerhalb von Aschaffenburg der Fall sein oder bei einem Umzug aus einer anderen Stadt nach Aschaffenburg. Bei der Ummeldung Ihres Autos oder Motorrads ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Aschaffenburg liegt. Die benötigten Dokumente für die Ummeldung sind dieselben wie für die Anmeldung eines Kfz. Beachten Sie dies, um den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten, egal ob Sie ein privater Halter oder ein Unternehmen sind.
Wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II benötigen, weil diese verloren gegangen, beschädigt oder gestohlen wurden, müssen Sie dies bei der Zulassungsstelle beantragen. Dabei ist es wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Aschaffenburg befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Sollte Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen worden sein, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen können.
Dank des Online-Services der Zulassungsbehörde können Sie viele Vorgänge einfacher und effizienter erledigen. Dazu gehören zum Beispiel die erstmalige Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Mit dem Online-Service sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch den Weg zur Zulassungsstelle. Darüber hinaus können Sie den gesamten Zulassungsprozess, von der Reservierung des Kfz-Kennzeichens bis zur Bezahlung, online abschließen.
Die Datenübertragung erfolgt dabei über verschlüsselte Verbindungen, sodass Ihre Daten im Serviceportal absolut sicher sind. Die angewandten Verfahren entsprechen stets den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen möchten, es aber derzeit nicht nutzen, kann die Außerbetriebsetzung eine Option für Sie sein. Damit sparen Sie Kosten und Steuern. Während der Stilllegung ist die Nutzung Ihres Fahrzeugs jedoch nicht zulässig. Für die Abmeldung eines Kfz bei der Straßenverkehrsamt benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Sie können Ihr Fahrzeug bis zu sieben Jahre stilllegen und dann wieder in Betrieb nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle ist zudem Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die verschiedenen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Stadt Aschaffenburg fallen Bearbeitungsgebühren an. Die Höhe dieser Gebühren teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter mit. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss direkt vor Ort in der Straßenverkehrsamt erfolgen.
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Zulassungsstelle über die aktuellen Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen.
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