Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Emsland |
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Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Aschendorf (Papenburg) ist Ihr Ansprechpartner für die Anmeldung, Ummeldung und Eintragung Ihres Kraftfahrzeugs. Sie kümmert sich um die Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Um das Terminmanagement sowie die Terminvergabe so effizient wie möglich zu gestalten und die Öffnungszeiten optimal zu nutzen, können Sie in der Regel online einen Termin vereinbaren.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier eine detaillierte Auflistung:
In dem Straßenverkehrsamt können Sie folgende Kraftfahrzeuge anmelden:
Ungeachtet der Herkunft Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Aschendorf (Papenburg) in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug dort zulassen zu können. Gleiches gilt für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zur KFZ-Zulassung, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
Für Importfahrzeuge benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte der Halter das Fahrzeug nicht persönlich anmelden können, ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen und Unternehmen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen, z.B. aufgrund eines Umzugs oder eines Halterwechsels, bleiben die erforderlichen Dokumente dieselben wie bei der Anmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II sind folgende Dokumente notwendig:
Das Straßenverkehrsamt bietet auch die Möglichkeit, diverse Anliegen online zu erledigen. Hierzu zählen die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines KFZ, die Zulassung eines Motorrads sowie die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. Diese digitalen Dienstleistungen sparen Ihnen Zeit und den Weg zur Zulassungsbehörde.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, wenn es vorübergehend nicht genutzt wird. Sie benötigen hierfür die gleichen Dokumente wie zur Anmeldung sowie die Nummernschilder. Die Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern.
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese können sowohl bar als auch mit Girokarte bezahlt werden. Die genaue Höhe der Gebühren erfahren Sie beim zuständigen Beamten.
Mit diesen umfassenden Informationen rund um die KFZ-Zulassung in Aschendorf (Papenburg) sind Sie bestens vorbereitet.
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