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Wappen Bad Aibling Zulassungsstelle Bad Aibling


Ortsschild Bad Aibling.Kreis Rosenheim

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

  • Krankenhausstr. 5
    83043 Bad Aibling

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr*
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr*
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag *Di. und Mi. nachmittags nur mit Termin

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Die Kfz-Zulassungsstelle in Bad Aibling - Ihr Anlaufpunkt für Fahrzeugangelegenheiten

Die Kfz-Zulassungsstelle ist verantwortlich für eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um das Thema Fahrzeuganmeldung und -verwaltung. Sie kümmert sich um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen und die Bearbeitung von Fahrzeugpapieren. Zudem können Sie hier online Termin vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Übersicht der Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt

Die Zulassungsbehörde bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an. Hier finden Sie eine Liste der Services, die Sie in Anspruch nehmen können:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Bearbeitung von Änderungen und Berichtigungen in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersetzen von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)
  • ✅ Ersterteilung, Erweiterung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen und Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten und Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeugzulassung in Bad Aibling

Wenn Sie ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Auto zulassen (anmelden) möchten, können Sie dies bei der Kfz-Zulassung tun. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Um Ihr Fahrzeug zulassen (anmelden) zu können, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Bad Aibling haben. Dies gilt auch für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Benötigte Unterlagen für die Fahrzeuganmeldung

Wenn Sie einen Termin zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs in Bad Aibling vereinbaren, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Dazu gehört das Mitbringen aller benötigten Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und eine EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Sollten Sie die Anmeldung nicht persönlich durchführen können, benötigt die von Ihnen beauftragte Person eine Vollmacht. Unternehmen und Vereinigungen sollten außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Vielleicht sind Sie umgezogen oder haben Ihr Fahrzeug verkauft. Unabhängig vom Grund muss Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Bad Aibling liegen, um Ihr Fahrzeug hier ummelden zu können. Die benötigten Dokumente für die Ummeldung sind dieselben wie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde

Falls Sie Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen, können Sie diesen beim Straßenverkehrsamt in Stadt Bad Aibling beantragen. Für die Beantragung sollten Sie die folgenden Dokumente mitbringen:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss

Die Beantragung eines Ersatzes ist in folgenden Fällen notwendig:

  • ✅ Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
  • ✅ Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
  • ✅ Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Bei Diebstahl muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige ist zum Termin in der Zulassungsstelle mitzubringen.

Digitaler Service der Zulassungsstelle in Bad Aibling

Dank des digitalen Services der Zulassungsbehörde können viele Angelegenheiten online erledigt werden. Dazu gehören:

  • ✅ Zulassung eines Neuwagens
  • ✅ Zulassung eines Motorrads
  • ✅ Umschreiben eines Fahrzeugs
  • ✅ Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Durch die Online-Terminvergabe der Zulassungsstelle können Sie Zeit sparen und den gesamten Zulassungsprozess bequem von zu Hause aus erledigen. Die Datenübertragung erfolgt dabei über verschlüsselte Verbindungen und entspricht den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Fahrzeugstilllegung in Bad Aibling

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, können Sie es bei der Straßenverkehrsamt stilllegen. Hierfür werden dieselben Unterlagen benötigt wie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs, sowie Ihre Nummernschilder. Die maximale Dauer der Außerbetriebnahme beträgt sieben Jahre. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle

Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde variieren je nach Art und Umfang der Leistung. Der genaue Betrag wird Ihnen von dem zuständigen Mitarbeiter während Ihres Termins mitgeteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Straßenverkehrsamt in Stadt Bad Aibling vorgenommen werden.


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