Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rhön-Grabfeld |
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Montag | 07.45 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.15 Uhr |
Dienstag | 07.45 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.45 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.45 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.45 - 12.30 Uhr |
Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug registrieren, ummelden oder kennzeichnen möchten sowie Änderungen in den Fahrzeugdokumenten vornehmen oder korrigieren lassen müssen, ist das Straßenverkehrsamt Bad Königshofen im Grabfeld die zuständige Behörde.
Die Zulassungsbehörde Bad Königshofen im Grabfeld stellt eine Vielfalt an Services bereit. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufstellung:
Folgende Fahrzeugtypen können beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden:
Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Bad Königshofen im Grabfeld liegt.
Um Ihr Fahrzeug in Bad Königshofen im Grabfeld zuzulassen, benötigen Sie:
Für ausländische Fahrzeuge benötigen Sie zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Rechnung und COC-Papier. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn Sie:
Verwenden Sie die oben genannte Liste für die benötigten Unterlagen.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Bad Königshofen im Grabfeld benötigen Sie:
Melden Sie einen Diebstahl der Zulassungsbescheinigung bei der Polizei an.
Für die temporäre Stilllegung Ihres Fahrzeugs sind die gleichen Unterlagen nötig wie für die Anmeldung. Sie können Ihr Fahrzeug bis zu sieben Jahren stilllegen.
Die Gebühren für die Dienstleistungen variieren und können bar oder mit EC-Karte in der Kfz-Zulassungsstelle Bad Königshofen im Grabfeld beglichen werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie über das Straßenverkehrsamt Bad Königshofen im Grabfeld online einen Termin vereinbaren. Informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen.
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