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Wappen Bad Kreuznach Zulassungsstelle Bad Kreuznach


Ortsschild Bad Kreuznach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

  • Brückes 2-8
    55545 Bad Kreuznach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach

Montag 07.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Bad Kreuznach

Die Kfz-Zulassungsstelle Bad Kreuznach ist für das Stadtgeiet der Stadt Bad Kreuznach einschließlich der derzeitigen Ortsteile Winzenheim, Planig, Bosenheim, Ippesheim (und künftig Bad-Münster a.St.-Ebernburg ab 01.07.14) zuständig. Der restliche Landkreis wird von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach betreut.

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Zulassungsstelle Bad Kreuznach

Für diese Services können Sie sich an die Zulassungsstelle Bad Kreuznach wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Bad Kreuznach ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Welche Services die Zulassungsstelle Bad Kreuznach genau bietet

Die Zulassungsstelle Bad Kreuznach offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Bad Kreuznach

In der Zulassungsstelle Bad Kreuznach können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Papiere zur Kfz Zulassung in Bad Kreuznach

Möchten Sie Ihr Kfz in Bad Kreuznach zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Bad Kreuznach zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht persönlich durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Bad Kreuznach

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Bad Kreuznach umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Bad Kreuznach umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Bad Kreuznach gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Bad Kreuznach verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Bad Kreuznach

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Bad Kreuznach bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Diese Sachverhalte können Sie in Bad Kreuznach auch online durchführen

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Bad Kreuznach lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Sie können speziell die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Den Weg zur Zulassungsstelle Bad Kreuznach können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

So setzen Sie Ihr Kfz in Bad Kreuznach außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bad Kreuznach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Bad Kreuznach.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Bad Kreuznach

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Bad Kreuznach während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


Zulassungsstellen in der Nähe


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