Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Bad Tölz-Wolfratshausen |
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Montag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Bad Tölz ist die richtige Adresse, wenn es darum geht, ein Kraftfahrzeug an- oder umzumelden, Nummernschilder oder andere Kennzeichen zu beantragen oder Fahrzeugpapiere einzutragen, zu ändern oder zu berichtigen. Wer ein Auto zulassen möchte, findet hier kompetente Unterstützung.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Zu den wichtigsten gehören:
Das Straßenverkehrsamt ist für die Anmeldung von fabrikneuen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie Oldtimern zuständig. Voraussetzung ist, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz in Stadt Bad Tölz hat. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die Kfz-Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Eine Vollmacht muss vorgelegt werden, wenn eine andere Person die Zulassung übernimmt. Bei juristischen Personen sind ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist nötig bei:
Die benötigten Unterlagen entsprechen denjenigen für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Beim Verlust, Diebstahl oder der Beschädigung der Zulassungsbescheinigung ist ein Antrag auf Ersatz notwendig. Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Wenn ein Fahrzeug vorübergehend nicht benötigt wird, kann es stillgelegt werden. Dies spart Steuern und andere Kosten, jedoch darf das Fahrzeug während dieser Zeit nicht gefahren werden. Die hierfür erforderlichen Dokumente sind die gleichen wie für die Anmeldung.
Für die verschiedenen Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese können direkt in der Zulassungsbehörde entweder bar oder mit Girokarte bezahlt werden.
Es wird empfohlen, beim Straßenverkehrsamt einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies ist sowohl telefonisch als auch online möglich.
Die Zulassungsbehörde hat festgelegte Öffnungszeiten, die auf der offiziellen Webseite einsehbar sind. Eine frühzeitige Terminvergabe ist empfehlenswert, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
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