Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bautzen |
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Montag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Wenn Sie Ihr Fahrzeug an- oder ummelden oder Änderungen an Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen müssen, ist die Kfz-Zulassungsbehörde in Stadt Bautzen Ihre erste Anlaufstelle. Sie bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, die alle Aspekte rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs abdecken.
Der Kfz-Straßenverkehrsamt in Bautzen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier sind einige der wichtigsten:
Die Kfz-Zulassungsstelle ist für die Registrierung Ihres Fahrzeugs zuständig, ob es sich um ein Neufahrzeug, ein importiertes Fahrzeug, ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Oldtimer handelt. Voraussetzung ist, dass Sie in Bautzen Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie Unternehmer sind und Ihr Gewerbe in Stadt Bautzen angemeldet haben, müssen Sie Ihr Auto ebenfalls hier anmelden (zulassen).
Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie verschiedene Dokumente. Hierzu gehören unter anderem:
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland zulassen wollen, benötigen Sie zusätzlich einen Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC). Wenn Sie nicht selbst zur Anmeldung erscheinen können, benötigen Sie eine Vollmacht für die Person, die das Fahrzeug für Sie anmeldet. Wenn das Fahrzeug von einer juristischen Person, einem Unternehmen oder einer Vereinigung angemeldet wird, muss ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, ein Fahrzeug umzumelden. Dies kann zum Beispiel bei einem Umzug innerhalb von Stadt Bautzen oder einem Umzug von einer anderen Stadt nach Bautzen der Fall sein. Bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs sollten Sie beachten, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Bautzen liegt. Die benötigten Dokumente entsprechen denen, die Sie für die Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen.
Wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen, gilt wie bei der An- und Ummeldung Ihres Fahrzeugs, dass Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Bautzen liegen muss. Bevor Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren, sollten Sie die notwendigen Unterlagen bereithalten:
Sie müssen einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II verloren haben, sie beschädigt ist oder gestohlen wurde. Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten und diese beim Straßenverkehrsamt vorlegen können.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine absehbare Zeit nicht nutzen wollen, können Sie es stilllegen. Dies ist eine einfache Möglichkeit, Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen. Während der Stilllegung dürfen Sie das Fahrzeug jedoch nicht fahren. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Fahrzeugs entsprechen denen für die Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung darf nicht länger als sieben Jahre dauern. Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von Defekten verschrotten lassen müssen, ist die Zulassungsstelle ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, fallen unterschiedliche Gebühren an. Die genaue Höhe der Gebühr teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter während Ihres Termins mit. Die Zahlung muss direkt in der Zulassungsbehörde in Stadt Bautzen erfolgen. Sie können bar oder mit Girokarte bezahlen.
Um den Service der Zulassungsstelle in Bautzen optimal zu nutzen, ist es ratsam, vorab online einen Termin zu vereinbaren und sich über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren.
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