Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Vorpommern-Rügen |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Bergen auf Rügen ist die zentrale Anlaufstelle für Kraftfahrzeugbesitzer. Hier werden An- und Ummeldungen von Fahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen sowie die Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren sorgfältig abgewickelt.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Im Einzelnen umfassen diese:
In dem Straßenverkehrsamt können Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen, importierte Fahrzeuge und Oldtimer angemeldet oder umgemeldet werden. Voraussetzung für die Kfz-Zulassung ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Bergen auf Rügen liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für das Zulassen und Anmelden eines Fahrzeugs sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs werden zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) benötigt. Bei Vertretung durch eine andere Person ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen zudem Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Kfz muss umgemeldet werden, wenn:
Für die Ummeldung sind dieselben Dokumente erforderlich wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs.
Auch bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Bergen auf Rügen sein. Notwendige Dokumente:
Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Um Kosten zu sparen, kann ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Hierfür sind die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung erforderlich. Die Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich.
Die anfallenden Gebühren variieren je nach in Anspruch genommener Leistung. Zahlungen sind in dem Straßenverkehrsamt sowohl in bar als auch mit Girokarte möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, online einen Termin mit der Zulassungsbehörde zu vereinbaren. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Website.
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