Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Kreis Bernkastel-Wittlich kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Dabei können Sie für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin vereinbaren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
In der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Kreis Bernkastel-Wittlich zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Kreis Bernkastel-Wittlich weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Kreis Bernkastel-Wittlich verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Kreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Kreis Bernkastel-Wittlich richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Dank des digitalen Services der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Konkret können Sie die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Den Weg zur Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich können Sie sich in diesen Fällen demnach sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal optimal gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen derzeit nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Kreis Bernkastel-Wittlich direkt verrichtet werden.
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