| Montag | 07:30 bis 15:30 |
| Dienstag | 07:30 bis 12:00 |
| Mittwoch | 07:30 bis 17:00 |
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| Freitag | 07:30 bis 12:00 |
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Biberach an der Riß die richtige Anlaufstelle für Sie.
Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Biberach an der Riß enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Biberach an der Riß wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Biberach an der Riß, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Biberach an der Riß haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Biberach an der Riß zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Biberach an der Riß zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Biberach an der Riß verbleibt. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Biberach an der Riß (Baden-Württemberg) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Biberach an der Riß sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Biberach an der Riß werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Biberach an der Riß ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Biberach an der Riß müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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