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Wappen Bingen am Rhein Zulassungsstelle Bingen am Rhein


Ortsschild Bingen am Rhein

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Mainz-Bingen

  • Alfred-Nobel-Straße 2a
    55411 Bingen am Rhein

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Mainz-Bingen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Mainz-Bingen

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr


Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle in Bingen am Rhein

Die Zulassungsbehörde ist Ihre erste Anlaufstelle für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Sie ist zudem verantwortlich für die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen.

Für viele Anliegen bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu verkürzen und die Öffnungszeiten optimal zu nutzen. Die Terminvergabe erfolgt bequem über das Internet.

Vielfältige Dienstleistungen

Das Straßenverkehrsamt offeriert eine breite Palette an Dienstleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der angebotenen Services:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • ✅ Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeugregistrierung

Um Ihr Auto zulassen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bingen am Rhein haben. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende, die ihren Hauptsitz in Stadt Bingen am Rhein haben müssen.

Notwendige Dokumente für die Kfz-Zulassung

Um die Kfz-Zulassung erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Zusätzliche Dokumente sind erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten oder eine juristische Person das Fahrzeug zulassen will.

Hinweise zum Ummelden eines Fahrzeugs

Beim Ummelden eines Fahrzeugs gelten ähnliche Anforderungen wie bei der Neuanmeldung. Auch hier ist es wichtig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Bingen am Rhein befindet. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Sollten Sie Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen, etwa aufgrund von Verlust oder Diebstahl, müssen Sie ebenfalls einige Dokumente bereithalten:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss

Ein polizeilicher Bericht ist erforderlich, wenn die Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde.

Online-Serviceportal der Zulassungsbehörde

Das Straßenverkehrsamt bietet eine digitale Lösung für verschiedene Anliegen. Online können Sie beispielsweise:

  • ✅ Neuwagen und Motorräder zulassen
  • ✅ Fahrzeuge umschreiben
  • ✅ Fahrzeuge außer Betrieb setzen und wieder zulassen

Stilllegung eines Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, können Sie es vorübergehend stilllegen. Die dafür benötigten Dokumente entsprechen denen für die Fahrzeuganmeldung. Eine Reservierung des Kennzeichens ist ebenfalls möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Stadt Bingen am Rhein können sowohl bar als auch per EC-Karte beglichen werden. Die genaue Gebühr wird Ihnen vor Ort von einem zuständigen Beamten mitgeteilt.


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