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Wappen Bitterfeld-Wolfen Zulassungsstelle Bitterfeld-Wolfen


Ortsschild Bitterfeld-Wolfen

Anschrift der Zulassungsstelle Anhalt-Bitterfeld

  • Röhrenstr. 33
    06749 Bitterfeld-Wolfen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Anhalt-Bitterfeld

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Anhalt-Bitterfeld

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

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Die Kfz-Zulassungsstelle in Bitterfeld-Wolfen und ihre vielfältigen Aufgaben

Die Kfz-Zulassungsbehörde in Bitterfeld-Wolfen ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Verwaltungsstruktur. Sie ist verantwortlich für eine Vielzahl von Aufgaben, die mit der Anmeldung, Ummeldung und Aktualisierung von Kraftfahrzeugen zu tun haben. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Ausstellung und Eintragung verschiedener Kennzeichen und Fahrzeugpapiere. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die sich auf die Verwaltung von Kfz beziehen.

Vielseitige Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle in Bitterfeld-Wolfen

Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten, die Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten sowie die Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus ist der Straßenverkehrsamt auch zuständig für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, die Akteneinsicht und viele weitere Aufgaben. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufstellung der angebotenen Dienstleistungen:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ersatz von verlorenen oder beschädigten Dokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Anmeldung von Fahrzeugen bei der Zulassungsstelle

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Kraftfahrzeuge bei der Straßenverkehrsamt anzumelden. Dies gilt für fabrikneue Fahrzeuge ebenso wie für importierte oder gebrauchte Fahrzeuge. Auch Oldtimer können hier problemlos an- oder umgemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass der Hauptwohnsitz oder der Hauptsitz des Unternehmens in Bitterfeld-Wolfen liegt.

Welche Unterlagen werden für die Kfz-Anmeldung benötigt?

Um Ihr Kraftfahrzeug in Bitterfeld-Wolfen anzumelden, sollten Sie verschiedene Unterlagen vorbereiten und mitbringen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, die elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Für die Anmeldung eines aus dem Ausland importierten Kraftfahrzeugs sind weitere Dokumente erforderlich. Dazu zählen unter anderem der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Sollte eine andere Person als der Fahrzeughalter das Auto anmelden (zulassen), ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Wie funktioniert die Ummeldung eines Fahrzeugs?

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Ummeldung ist beispielsweise dann erforderlich, wenn Sie innerhalb von Stadt Bitterfeld-Wolfen umgezogen sind, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat oder wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Bitterfeld-Wolfen gezogen sind. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder den Hauptsitz Ihres Unternehmens in Bitterfeld-Wolfen nachweisen. Die benötigten Unterlagen für die Ummeldung entsprechen grundsätzlich denen für die Anmeldung eines Fahrzeugs.

Wie kann ich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzen lassen?

Falls Sie einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II benötigen, können Sie diesen beim Straßenverkehrsamt beantragen. Hierfür sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, eine eidesstattliche Versicherung sowie gegebenenfalls Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss.

Ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl beantragt werden. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei gemeldet werden. Die entsprechende Anzeige ist zum Termin beim Straßenverkehrsamt mitzubringen.

Wie kann ich mein Fahrzeug stilllegen?

Falls Sie Ihr Kraftfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht benötigen, können Sie es bei der Zulassungsstelle in Bitterfeld-Wolfen stilllegen. Dadurch können Sie eine Reihe von Kosten, darunter Steuern und Versicherungsbeiträge, einsparen. Während der Stilllegung ist das Fahren des Fahrzeugs jedoch nicht erlaubt. Für die Abmeldung Ihres Kraftfahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei der Zulassungsstelle?

Für die Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt in Stadt Bitterfeld-Wolfen werden Gebühren erhoben. Diese können direkt vor Ort entweder bar oder per Girokarte beglichen werden.

Die Zulassungsstelle ist bestrebt, Ihnen einen umfassenden und effizienten Service zu bieten. Sie steht Ihnen bei allen Fragen rund um die An-, Um- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Bearbeitung der notwendigen Formalitäten. Ihr zufriedenstellender Service und ihre kompetente Beratung machen die Zulassungsbehörde zu einem zuverlässigen Partner in allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug.

Um den Service der Zulassungsstelle in Stadt Bitterfeld-Wolfen optimal nutzen zu können, bietet die Behörde die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Dies erleichtert die Planung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, da Sie so auf einen festen Zeitpunkt vorbereitet sind und entsprechend planen können. Die Terminvergabe der Zulassungsbehörde erfolgt dabei ganz unkompliziert über das Internet. Sie sparen sich so viel Zeit und vermeiden unnötige Wartezeiten vor Ort.


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