Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Börde |
|
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Bördekreis, ist der zentrale Ansprechpartner für alle Belange rund um die Kfz-Zulassung. Es bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an, die weit über die reine An- und Abmeldung von Fahrzeugen hinausgehen. Ob Sie ein neues Kennzeichen benötigen, Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren oder einen internationalen Führerschein beantragen möchten - das Team der Zulassungsstelle steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Besonders praktisch: Viele der angebotenen Dienstleistungen können Sie bequem online in Anspruch nehmen, indem Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde online vereinbaren.
Die Zulassungsstelle bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, die alle Aspekte der Kfz-Zulassung abdecken. Dazu gehören unter anderem:
Die Zulassungsstelle ermöglicht die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Importfahrzeugen aus dem Ausland, Gebrauchtfahrzeugen aus dem EU-Ausland und Oldtimern. Für die Kfz Zulassung ist es jedoch zwingend notwendig, dass der Hauptwohnsitz oder der Firmensitz des Fahrzeughalters im Bördekreis liegt. Dies dient der Sicherstellung, dass alle Fahrzeuge, die im Stadt Bördekreis zugelassen sind, auch dort ihren regulären Standort haben und somit den örtlichen Bestimmungen und Vorschriften unterliegen.
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind verschiedene Dokumente erforderlich. Diese dienen dem Nachweis Ihrer Identität, der Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug und der ordnungsgemäßen Versicherung und technischen Überprüfung des Fahrzeugs. Folgende Dokumente sollten Sie zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs mitbringen:
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist notwendig, wenn Sie innerhalb von Bördekreis umgezogen sind, ein Halterwechsel stattgefunden hat oder Sie aus einer anderen Stadt nach Bördekreis gezogen sind. Die Voraussetzung für die Ummeldung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz sich weiterhin im Stadt Bördekreis befindet. Die benötigten Unterlagen für die Ummeldung entsprechen denen für die Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb des Bördekreises oder bei einem Halterwechsel müssen zusätzlich die alten Fahrzeugpapiere und - falls vorhanden - die alten Kennzeichen vorgelegt werden.
Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Bördekreis Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragen müssen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl gestellt werden. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige ist zum Termin in der Zulassungsbehörde mitzubringen.
Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, wenn es für eine bestimmte Zeit nicht genutzt werden soll. Die Abmeldung spart Ihnen Kosten für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie, während das Fahrzeug abgemeldet ist. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung entsprechen denen für die Anmeldung. Zusätzlich müssen die Nummernschilder mitgebracht werden. Es ist möglich, das Fahrzeug für bis zu sieben Jahre außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren.
Für die verschiedenen Dienstleistungen in der Zulassungsstelle in Stadt Bördekreis fallen Bearbeitungsgebühren an. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von der Art der Dienstleistung ab und wird Ihnen vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt. Die Zahlung kann in Bar oder per Girokarte erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten in der Regel nicht akzeptiert werden.
Um den bestmöglichen Service zu gewährleisten, hat das Straßenverkehrsamt Öffnungszeiten, die es den Bürgern ermöglichen, ihre Anliegen zu den für sie günstigsten Zeiten zu erledigen.
Zulassungsstellen in der Nähe