Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Braunschweig |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 12.00 Uhr SA. keine Ausfuhrkennzeichen |
Die Zulassungsstelle in Braunschweig ist die Anlaufstelle für alle, die ein Kraftfahrzeug anmelden (zulassen), ummelden oder Kennzeichen beantragen möchten. Ob Sie ein neues Auto gekauft haben oder einen Gebrauchtwagen erworben haben, ob Sie sich ein neues Kennzeichen aussuchen möchten oder ob Sie Fahrzeugpapiere ändern möchten – die Zulassungsbehörde ist für Sie zuständig. Und das Beste: Um den Bürgern von Stadt Braunschweig einen optimalen Service zu bieten, besteht für die meisten Angelegenheiten die Option, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Die Kfz-Zulassungsbehörde in Braunschweig bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um die Themen Fahrzeuganmeldung und -ummeldung, Kennzeichen und Fahrzeugpapiere. Die Liste der angebotenen Dienstleistungen ist lang:
Diese Dienstleistungen werden von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt, die Ihnen bei Fragen zur Seite stehen und Sie durch den Prozess führen. Für eine effiziente Planung und Abwicklung können Sie über die Website der Zulassungsstelle einen Online-Termin vereinbaren. Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind ebenfalls auf der Website einsehbar.
Die Zulassungsstelle ermöglicht die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen, Importwagen aus dem Ausland, Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland und Oldtimern. Das heißt, egal woher Ihr Fahrzeug stammt und ob es neu oder gebraucht ist, Sie können es in Braunschweig anmelden. Aber Vorsicht: Sie müssen als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Braunschweig haben. Dies gilt auch für Unternehmen und andere Gewerbetreibende. Sie können also nicht ein Auto in Braunschweig anmelden (zulassen), wenn Sie dort nicht Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bevor Sie zur Straßenverkehrsamt (StVA) gehen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen dabei haben. Für die Kfz Zulassung in Stadt Braunschweig sind folgende Unterlagen erforderlich:
Zusätzlich müssen Sie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland weitere Unterlagen wie einen Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) vorlegen. Sollte der Fahrzeughalter die Anmeldung nicht persönlich durchführen können, ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Kfz-Ummeldung bei der Straßenverkehrsamt (StVA) kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Vielleicht sind Sie innerhalb von Braunschweig umgezogen oder Sie sind umgezogen und es hat ein Halterwechsel stattgefunden. Oder Sie sind aus einer anderen Stadt nach Braunschweig gezogen. In jedem Fall muss Ihr Hauptwohnsitz in Braunschweig bleiben. Die notwendigen Dokumente entsprechen der oben genannten Liste für die Anmeldung eines Fahrzeugs.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren haben oder sie gestohlen wurde, können Sie bei der Zulassungsbehörde in Stadt Braunschweig einen Antrag auf Ersatz stellen. Folgende Unterlagen müssen Sie dafür mitbringen:
Wenn die Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei vorlegen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht nutzen möchten und einen Verkauf ausschließen, können Sie es bei der Straßenverkehrsamt (StVA) in Stadt Braunschweig abmelden. Die notwendigen Unterlagen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde variieren je nach Art der Dienstleistung. Sie können die Gebühren in bar oder mit der EC-Karte bezahlen. Die Zahlung erfolgt direkt in der Zulassungsstelle. Die genauen Gebühren können Sie vor Ort erfragen.
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