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Wappen Burghausen Zulassungsstelle Burghausen


Ortsschild Burghausen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Altötting

  • Lindach D 17
    84489 Burghausen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Altötting

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Altötting

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "AÖ"
Altötting



Die Kompetenzen der Zulassungsstelle in Burghausen

Die Zulassungsbehörde in Stadt Burghausen ist Ihr erster Kontakt, wenn es um Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug geht. Diese Behörde ist dafür zuständig, An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zu bearbeiten, Kennzeichen auszustellen und Fahrzeugpapiere zu ändern oder zu korrigieren. Der Straßenverkehrsamt ist auch Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Aspekten der Kfz-Zulassung haben, seien es die benötigten Unterlagen, Gebühren oder spezielle Anforderungen für Oldtimer oder importierte Fahrzeuge.

Die Gesamtheit der Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, die über die Standardanforderungen der Fahrzeugzulassung hinausgehen. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick über die speziellen Angebote:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen: Egal ob Sie ein neues Auto gekauft haben, ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben oder Ihr altes Fahrzeug verkaufen möchten, die Zulassungsstelle ist dafür zuständig, diese Änderungen in den offiziellen Registern zu verzeichnen.
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten: Die Zulassungsbehörde ist dafür verantwortlich, Ihnen neue Nummernschilder und die dazugehörigen Plaketten zu geben. Das gilt sowohl für neue als auch für umgemeldete Fahrzeuge.
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren: Wenn sich Informationen in Ihren Fahrzeugpapieren ändern oder ein Fehler korrigiert werden muss, ist die Zulassungsstelle die Behörde, die diese Änderungen vornimmt.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Wenn Ihre Nummernschilder verloren gegangen oder gestohlen wurden, müssen Sie dies bei der Straßenverkehrsamt melden. Sie kümmert sich dann um die Ausstellung neuer Kennzeichen.
  • Ausstellung von Kfz-Papieren: Die Zulassungsbehörde stellt auch neue Fahrzeugpapiere aus, wenn Ihre alten verloren gegangen sind oder Sie zusätzliche Kopien benötigen.
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II): Wenn Ihre Kennzeichen oder Ihre Zulassungsbescheinigung verloren gegangen oder beschädigt wurden, kann die Zulassungsstelle Ersatz ausstellen.
  • Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis: Die Zulassungsstelle ist auch dafür zuständig, neue Führerscheine auszustellen oder bestehende Führerscheine zu erweitern, wenn Sie zusätzliche Fahrzeugklassen erwerben.
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Wenn Sie beruflich Personen befördern möchten, benötigen Sie eine spezielle Fahrerlaubnis. Die Zulassungsstelle kann diese ausstellen.
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug: Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie wieder eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, ist die Zulassungsbehörde die richtige Anlaufstelle.
  • Ausstellung des Internationalen Führerscheins: Wenn Sie im Ausland fahren möchten, benötigen Sie möglicherweise einen Internationalen Führerschein. der Straßenverkehrsamt kann diesen ausstellen.
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten: Wenn Sie in einer Zone mit Bewohnerparken wohnen, können Sie einen entsprechenden Ausweis bei der Zulassungsbehörde beantragen. Sie stellt auch Ersatzdokumente aus, wenn Ihre ursprünglichen Dokumente verloren gegangen sind.
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehinderte Menschen können bei der Zulassungsstelle einen Antrag auf Parkerleichterung stellen.
  • Akteneinsicht: Wenn Sie Informationen aus den Fahrzeugregistern benötigen, können Sie bei der Straßenverkehrsamt Akteneinsicht beantragen.

Kfz-Zulassung in Burghausen: So geht's

Wenn Sie ein neues, importiertes oder gebrauchtes Kraftfahrzeug zulassen (anmelden) möchten, können Sie dies bei der Kfz-Straßenverkehrsamt tun. Ob Sie ein Auto, einen LKW, ein Motorrad oder einen Oldtimer zulassen möchten, die Zulassungsbehörde kümmert sich um alle Schritte des Prozesses. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Burghausen haben. Auch Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen ihren Hauptsitz in Burghausen haben, um Fahrzeuge zulassen (anmelden) zu können.

Wichtige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um die Zulassung Ihres Fahrzeugs reibungslos zu gestalten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Dazu gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass: Dies dient als Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Adresse.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen über Ihr Fahrzeug und seinen aktuellen Status.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung: Dies ist ein Nachweis darüber, dass Ihr Fahrzeug sicher und straßentauglich ist.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer: Dies ist ein Nachweis darüber, dass Ihr Fahrzeug versichert ist.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Dies erlaubt es dem Finanzamt, die Kfz-Steuer direkt von Ihrem Konto abzubuchen.

Für importierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die von einer juristischen Person zugelassen werden sollen, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Auto ummelden in Burghausen

Wenn Sie innerhalb von Burghausen umziehen, Ihr Fahrzeug an eine andere Person verkaufen oder aus einer anderen Stadt nach Burghausen ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dabei ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz auch nach dem Umzug in Stadt Burghausen bleibt. Die benötigten Unterlagen für die Ummeldung sind die gleichen wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung verloren gegangen oder beschädigt wurde, können Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Burghausen einen Ersatz beantragen. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass): Dies dient als Nachweis Ihrer Identität.
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung: Dies ist ein Nachweis darüber, dass Ihr Fahrzeug sicher und straßentauglich ist.
  • eidesstattliche Versicherung: Mit dieser erklären Sie, dass Ihre Zulassungsbescheinigung verloren gegangen oder gestohlen wurde.
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss.

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie zusätzlich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.

Wie Sie Ihr Kraftfahrzeug in Burghausen stilllegen können

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine Weile nicht nutzen möchten, können Sie es stilllegen. Dadurch können Sie Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer sparen. Während der Stilllegung dürfen Sie Ihr Fahrzeug jedoch nicht nutzen. Um Ihr Fahrzeug stillzulegen, müssen Sie die gleichen Unterlagen vorlegen wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs. Die Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle in Burghausen

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art der Dienstleistung ab. Der zuständige Beamte wird Ihnen die genaue Höhe der Gebühren erklären. Die Zahlung erfolgt direkt nach dem Termin in der Straßenverkehrsamt. Sie können in bar oder mit Girokarte bezahlen.

Um den Bürgern eine noch bessere Dienstleistung bieten zu können, hat die Zulassungsstelle in Burghausen zudem eine Online-Terminvergabe eingeführt. Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus einen Termin vereinbaren und so unnötige Wartezeiten vermeiden. Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind dabei so gestaltet, dass Sie auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten einen Termin finden können.


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