Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cochem Zell Kreis |
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Montag | 07:30 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 16:30 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell Ihr Anlaufpunkt.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Kreis Cochem-Zell haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier angemeldet oder umgemeldet werden. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Das gleiche gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kreis Cochem-Zell, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung bedeutet in diesem Fall, dass Sie die wichtigen Dokumente bei sich haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Kreis Cochem-Zell zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Wenn der Fahrzeughalter selbst nicht in der Lage ist, die Zulassung vorzunehmen, muss die beauftragte Person eine Vollmacht vorlegen. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug als juristische Person, Firma oder Verein anmelden wollen, bringen Sie bitte auch einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto neu anmelden müssen. Eine Fahrzeugummeldung ist erforderlich, wenn::
Ebenso wie bei der Anmeldung eines Autos oder Motorrads im Kreis Cochem-Zell ist es auch bei der Ummeldung erforderlich, dass Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der erforderlichen Dokumente verweisen wir auf die oben angeführte Liste für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Für einen Antrag auf Ersetzung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt außerdem Folgendes: Der Halter des Fahrzeugs muss mit seinem Hauptwohnsitz im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) gemeldet sein. Zu Ihrem Termin beim Straßenverkehrsamt Kreis Cochem-Zell bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss wegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl gestellt werden. Im Falle eines Diebstahls muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Bitte bringen Sie die Anzeige zu Ihrem Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Dank des digitalen Services der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell lässt sich eine Reihe an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:
So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell und vor allem auch die kostbare Zeit sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier digital abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! In wenigen Minuten durchlaufen Sie den gesamten Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kennzeichen. Ihre Daten, dank der verschlüsselten Verbindungen, sind in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns eingesetzten Verfahren entsprechen stets den neuesten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf absehbare Zeit nicht nutzen wollen, aber dennoch nicht bereit sind, es zu verkaufen, ist die Alternative der Stilllegung eine Option. So können Sie Steuer und andere Kosten sparen und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs jedoch nicht gestattet. Für die Abmeldung Ihres Kraftfahrzeugs im Kreis Cochem-Zell benötigen Sie neben den Nummernschildern die gleichen Dokumente, die in der obigen Liste für die Anmeldung genannt sind. Eine Außerbetriebsetzung Ihres Kraftfahrzeugs darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Zwecke der Verschrottung außer Betrieb setzen wollen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell.
Je nach Art der Leistung werden für die Bearbeitung unterschiedlich hohe Gebühren fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erläutert. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Kreis Cochem-Zell direkt verrichtet werden.
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