Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Diepholz |
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Montag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Diepholz bietet eine Vielzahl an Services rund um Ihr Fahrzeug. Egal ob Sie ein Auto zulassen, ummelden oder abmelden möchten, die steht Ihnen hierbei zur Seite. Auch für die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist die Zulassungsbehörde zuständig.
Die Zulassungsstelle bietet verschiedene Dienstleistungen an, die im Folgenden aufgeführt sind:
Müssen Sie ein Kraftfahrzeug anmelden, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, können Sie sich an das Straßenverkehrsamt wenden. Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Diepholz liegt. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Diepholz sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Für juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung nötig.
Einige Situationen erfordern die Ummeldung eines Fahrzeugs, wie z.B. ein Umzug innerhalb oder nach Diepholz. Dabei muss der Hauptwohnsitz in Stadt Diepholz bleiben. Für die Ummeldung sind dieselben Dokumente erforderlich wie bei der Anmeldung.
Sollten Sie Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II benötigen, bringt der Fahrzeughalter folgende Dokumente zur Zulassungsbehörde:
Bei Diebstahl muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet und vorgelegt werden.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn es über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden soll. Die hierfür notwendigen Unterlagen entsprechen denen für die Anmeldung eines Fahrzeugs, zusätzlich sind die Nummernschilder mitzubringen. Die maximale Dauer der Außerbetriebnahme beträgt sieben Jahre. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs hilft Ihnen das Straßenverkehrsamt.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren. Die genaue Bearbeitungsgebühr teilt Ihnen der zuständige Beamte mit. Die Zahlung kann in bar oder per EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Zulassungsbehörde in Stadt Diepholz beglichen werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Fahrzeughalter einen Online-Termin vereinbaren, die Öffnungszeiten einsehen und die Terminvergabe bequem von zu Hause aus nutzen.
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