Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Diepholz |
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Montag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Diepholz zuständig.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Diepholz enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Diepholz wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Diepholz in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Diepholz zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Diepholz weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Diepholz (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Diepholz. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Diepholz verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Diepholz (Niedersachsen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Diepholz bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Diepholz entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Diepholz wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Diepholz direkt verrichtet werden.
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