Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neuwied |
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| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung und Eintragung verschiedener Kennzeichen sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Die Zulassungsstelle bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Diese umfassen unter anderem:
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht. Auch für Oldtimer ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Stadt Dierdorf liegt.
Um Ihr Auto anzumelden, sind folgende Dokumente erforderlich:
Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind zusätzlich ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Bei einer juristischen Person sind zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen, beispielsweise wegen eines Umzugs oder Halterwechsels, bleibt der Hauptwohnsitz in Stadt Dierdorf eine Voraussetzung. Die notwendigen Dokumente für das Ummelden entsprechen den Unterlagen zur Anmeldung eines Fahrzeugs.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind folgende Dokumente nötig:
Bei Diebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Viele Dienstleistungen lassen sich online erledigen, wie die Zulassung eines Neuwagens, die Zulassung eines Motorrads, das Umschreiben eines Fahrzeugs, die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Dies spart Zeit und den Weg zur Zulassungsbehörde. Auch neue Kfz-Kennzeichen können hier online beantragt und bezahlt werden.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs in Stadt Dierdorf ist sinnvoll, wenn es für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden soll. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen zur Anmeldung, ergänzt durch die Nummernschilder. Eine Außerbetriebnahme darf maximal sieben Jahre dauern. Das Straßenverkehrsamt ist auch für die Verschrottung nicht mehr fahrtüchtiger Fahrzeuge zuständig.
Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden in der Zulassungsbehörde sofort nach dem Termin fällig. Akzeptiert werden sowohl Barzahlungen als auch Zahlungen per Girokarte.
Es wird empfohlen, online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Öffnungszeiten sind ebenfalls online einsehbar.
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