Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Ludwigslust-Parchim |
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Montag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
Freitag | 09.00-12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Dömitz bietet umfassende Dienstleistungen für alle Kraftfahrzeugbesitzer an. Egal ob es um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die Beantragung von Nummernschildern oder die Änderung von Fahrzeugpapieren geht, die ist Ihre erste Anlaufstelle.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hier eine Übersicht:
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für das zulassen und anmelden neuer, aus dem Ausland eingeführter oder gebrauchter Fahrzeuge sowie Oldtimer. Voraussetzung für die Kfz-Zulassung ist ein Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Dömitz.
Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen benötigen zusätzlich Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie Gewerbeanmeldung.
Eine Ummeldung beim Straßenverkehrsamt ist erforderlich, wenn:
Die dafür benötigten Unterlagen sind identisch mit denen zur Anmeldung eines Fahrzeugs.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung muss bei der Zulassungsbehörde Ersatz beantragt werden. Notwendige Dokumente:
Im Falle eines Diebstahls ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig, die zum Termin vorgelegt werden muss.
Dank des digitalen Serviceportals der Zulassungsstelle können viele Anliegen auch online erledigt werden, wie z.B.:
So können Sie den Besuch der Zulassungsbehörde vermeiden und alle Schritte digital abwickeln.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs in Stadt Dömitz ist sinnvoll, wenn es vorübergehend nicht genutzt werden soll. Die erforderlichen Dokumente sind dieselben wie bei der Anmeldung. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt.
In der Zulassungsstelle sind Zahlungen sowohl bar als auch mit Girokarte möglich. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung und wird Ihnen vor Ort mitgeteilt.
Für viele Anliegen können Sie bequem online einen Termin vereinbaren. Dies spart Zeit und ermöglicht eine reibungslose Abwicklung Ihrer Anliegen.
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