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Wappen Dresden Zulassungsstelle Dresden


Ortsschild Dresden

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Dresden

  • Hauboldstr. 7
    01239 Dresden

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Dresden

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Dresden

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Ihr Servicezentrum für alle Kfz-Belange

Das Straßenverkehrsamt in Dresden ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Egal, ob es um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die Beantragung von Nummernschildern oder die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren geht, die Zulassungsbehörde ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung erleichtert viele Angelegenheiten, sodass lange Wartezeiten vermieden werden können.

Komplettes Dienstleistungsspektrum

Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier ein Überblick:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • ✅ Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen melden
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Kfz-Zulassung

Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, sollten Sie sich an das Straßenverkehrsamt wenden. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Stadt Dresden liegt, um Ihr Fahrzeug hier zulassen und anmelden zu können.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um Ihr Auto anzumelden, bringen Sie bitte die folgenden Dokumente mit:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei importierten Fahrzeugen benötigen Sie zudem den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte der Halter nicht persönlich erscheinen können, ist eine Vollmacht erforderlich. Firmen und juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • ✅ Sie innerhalb Dresdens umgezogen sind
  • ✅ Ein Halterwechsel innerhalb Dresdens stattgefunden hat
  • ✅ Sie aus einer anderen Stadt nach Dresden gezogen sind

Auch hier ist es wichtig, dass der Hauptwohnsitz in Stadt Dresden bleibt. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen, die für die Kfz-Anmeldung benötigt werden.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Sollten Sie einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung benötigen, bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung

Ein Antrag auf Ersatz ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Im Falle eines Diebstahls muss eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.

Fahrzeugstilllegung

Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn es für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden soll. Hierfür benötigen Sie dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern, und das Kennzeichen kann gegen eine geringe Gebühr reserviert werden. Auch für die Verschrottung eines fahruntüchtigen Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsbehörde

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die genaue Gebühr erfahren Sie vor Ort vom zuständigen Beamten.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online einen Termin vereinbaren und sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten und die Terminvergabe informieren. Mit diesen umfassenden Informationen sind Sie bestens auf Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde vorbereitet.


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