Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Dresden |
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Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Dresden ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Egal, ob es um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die Beantragung von Nummernschildern oder die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren geht, die Zulassungsbehörde ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung erleichtert viele Angelegenheiten, sodass lange Wartezeiten vermieden werden können.
Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier ein Überblick:
Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, sollten Sie sich an das Straßenverkehrsamt wenden. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Stadt Dresden liegt, um Ihr Fahrzeug hier zulassen und anmelden zu können.
Um Ihr Auto anzumelden, bringen Sie bitte die folgenden Dokumente mit:
Bei importierten Fahrzeugen benötigen Sie zudem den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte der Halter nicht persönlich erscheinen können, ist eine Vollmacht erforderlich. Firmen und juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Auch hier ist es wichtig, dass der Hauptwohnsitz in Stadt Dresden bleibt. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen, die für die Kfz-Anmeldung benötigt werden.
Sollten Sie einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung benötigen, bringen Sie folgende Dokumente mit:
Ein Antrag auf Ersatz ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Im Falle eines Diebstahls muss eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn es für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden soll. Hierfür benötigen Sie dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern, und das Kennzeichen kann gegen eine geringe Gebühr reserviert werden. Auch für die Verschrottung eines fahruntüchtigen Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die genaue Gebühr erfahren Sie vor Ort vom zuständigen Beamten.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online einen Termin vereinbaren und sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten und die Terminvergabe informieren. Mit diesen umfassenden Informationen sind Sie bestens auf Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde vorbereitet.
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