Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Barnim |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Samstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Die Zulassungsbehörde ist eine wichtige Anlaufstelle für Kraftfahrzeugbesitzer, die sich um die Anmeldung, Ummeldung sowie um die Ausgabe von Kennzeichen kümmert. Hier erfolgen auch die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Straßenverkehrsamt die komfortable Option, online einen Termin zu vereinbaren. Kraftfahrzeugbesitzer können somit gezielt ihre Anliegen planen und erhalten schnellen Zugang zu den benötigten Dienstleistungen.
Das Angebot der Zulassungsstelle in Stadt Eberswalde umfasst ein breites Spektrum an Diensten. Darunter fallen:
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Zulassung aller Arten von Fahrzeugen, sofern der Hauptwohnsitz oder Firmensitz des Halters in Stadt Eberswalde liegt. Dies gilt für Neu-, Gebraucht- und Importfahrzeuge sowie Oldtimer.
Wer sein Auto in Stadt Eberswalde anmelden (zulassen) möchte, benötigt folgende Dokumente:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und COC erforderlich. Bei einer Vertretung ist eine Vollmacht notwendig, juristische Personen müssen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung vorlegen.
Bei einem Umzug innerhalb Eberswaldes oder von außerhalb ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich. Die hierfür benötigten Dokumente entsprechen denen der Anmeldung.
Für die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, sind ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung notwendig.
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht auch online die Erledigung vieler Angelegenheiten, wie Neuzulassungen oder Umschreibungen. Über das Serviceportal können Kennzeichen reserviert und bezahlt werden.
Für die temporäre Stilllegung eines Fahrzeugs sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Reservierung des Kennzeichens für bis zu sieben Jahre ist möglich.
Das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlungen sowie EC-Kartenzahlungen. Die genauen Gebühren können vor Ort erfragt werden.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde können online eingesehen oder telefonisch erfragt werden, um den Besuch optimal zu planen.
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