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Wappen Eckernförde Zulassungsstelle Eckernförde


Ortsschild Eckernförde

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

  • Mühlenberg 12
    24340 Eckernförde

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rendsburg-Eckenförde

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch 07.15 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Leistungsangebot der Zulassungsbehörde in Eckernförde

Die Zulassungsbehörde in Eckernförde ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um die Kfz-Zulassung. Ob Sie Ihr Auto anmelden (zulassen), ummelden oder abmelden möchten, Fahrzeugdokumente ändern oder Kennzeichen benötigen – hier stehen Ihnen umfangreiche Dienste zur Verfügung.

Eine Online-Terminvereinbarung ist für viele Services möglich. Besuchen Sie die Webseite der Zulassungsstelle, um einen Online-Termin zu vereinbaren und informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten.

Umfassendes Dienstleistungsspektrum im Überblick

Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an:

  • ✅ Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Kennzeichenverlust oder -diebstahl
  • ✅ Erstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Beantragung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Ersatzdokumente
  • ✅ Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
  • ✅ Akteneinsicht

Autozulassung

Bei der Zulassungsstelle können folgende Fahrzeugtypen angemeldet werden:

  • ✅ Neu- und Gebrauchtwagen
  • ✅ Importwagen aus dem Ausland
  • ✅ EU-Importe
  • ✅ Oldtimer

Als Halter muss Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Eckernförde liegen.

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

Zur Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Registrierung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC erforderlich. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht notwendig. Firmen und Vereine benötigen weitere Nachweise wie Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.

Wichtige Hinweise zur Ummeldung eines Fahrzeugs

Ein Umzug oder Halterwechsel erfordert eine Ummeldung des Kraftfahrzeugs. Ihr Hauptwohnsitz muss dabei in Stadt Eckernförde verbleiben. Die oben genannten Dokumente sind auch hier erforderlich.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen

Für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beim Straßenverkehrsamt sind folgende Dokumente nötig:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Letzte Hauptuntersuchungsbescheinigung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigungen

Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.

Stilllegung eines Fahrzeugs

Für die temporäre Stilllegung Ihres Kraftfahrzeugs sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich. Die Dauer der Außerbetriebnahme ist begrenzt.

Zahlungsmethoden in der Zulassungsbehörde

Die Gebühren variieren je nach Service, das Straßenverkehrsamt akzeptiert Barzahlung sowie EC-Kartenzahlung.


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