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Wappen Ennepe-Ruhr-Kreis Zulassungsstelle Ennepe-Ruhr-Kreis


Ortsschild Ennepe-Ruhr-Kreis

Anschrift der Zulassungsstelle

  • Hattinger Str. 2a
    58332 Schwelm

Kontaktdaten der Zulassungsstelle

  • Telefonnummer:
    02336 / 444-10 02336 / 930 (Terminvereinbarung)
  • Faxnummer:
    02336 / 444-1177
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

Montag 07.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr


Fahrzeugregistrierung im Ennepe-Ruhr-Kreis: So klappt's reibungslos

Die Kfz-Zulassungsstelle in Ennepe-Ruhr-Kreis bietet umfassende Dienstleistungen für Fahrzeugbesitzer an. Ob Neuanmeldung, Ummeldung, Eintragungen, Änderungen oder Korrekturen in Fahrzeugscheinen, das Straßenverkehrsamt ist der richtige Ansprechpartner. Auch die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen wird hier vorgenommen.

Umfassender Service der Zulassungsbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die im Folgenden aufgelistet sind:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • ✅ Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung des internationalen Führerscheins
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeuganmeldung

In der Zulassungsbehörde können folgende Fahrzeuge angemeldet werden:

  • ✅ Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • ✅ Importwagen aus dem Ausland
  • ✅ Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • ✅ Oldtimer

Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen hat. Das gilt ebenso für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Wichtige Dokumente für die Fahrzeuganmeldung

Für das Anmelden und Zulassen Ihres Autos benötigen Sie bestimmte Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für Importfahrzeuge sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Ist der Halter nicht persönlich vor Ort, wird eine Vollmacht benötigt. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Fahrzeugummeldung

Die Kfz-Ummeldung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:

  • ✅ Umzug innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises
  • ✅ Halterwechsel innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises
  • ✅ Zuzug aus einer anderen Stadt in den Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Hauptwohnsitz muss weiterhin im Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen der Neuanmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragen

Falls ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist, müssen folgende Dokumente beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (falls nur ein Teil ersetzt werden muss)

Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig, die zum Termin vorgelegt werden muss.

Fahrzeugstilllegung

Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, um Kosten zu sparen, wenn das Fahrzeug nicht verkauft werden soll. Dafür sind dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung erforderlich, zusätzlich die Nummernschilder. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern. Eine kurze Reservierung des Kennzeichens ist gegen eine geringe Gebühr möglich.

Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Die Zahlung kann in bar oder per EC-Karte direkt in dem Straßenverkehrsamt erfolgen.

Die Zulassungsbehörde steht für Fragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind online einsehbar, und durch die komfortable Terminvergabe ist ein reibungsloser Ablauf garantiert.

Terminvereinbarung leicht gemacht

Um den Prozess zu erleichtern, können Fahrzeugbesitzer online einen Termin vereinbaren. Dies reduziert Wartezeiten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.


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