Öffnungszeiten der Zulassungsstelle |
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Montag | 07.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Ennepe-Ruhr-Kreis bietet umfassende Dienstleistungen für Fahrzeugbesitzer an. Ob Neuanmeldung, Ummeldung, Eintragungen, Änderungen oder Korrekturen in Fahrzeugscheinen, das Straßenverkehrsamt ist der richtige Ansprechpartner. Auch die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen wird hier vorgenommen.
Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die im Folgenden aufgelistet sind:
In der Zulassungsbehörde können folgende Fahrzeuge angemeldet werden:
Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen hat. Das gilt ebenso für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für das Anmelden und Zulassen Ihres Autos benötigen Sie bestimmte Dokumente:
Für Importfahrzeuge sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Ist der Halter nicht persönlich vor Ort, wird eine Vollmacht benötigt. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Die Kfz-Ummeldung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:
Der Hauptwohnsitz muss weiterhin im Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen der Neuanmeldung.
Falls ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist, müssen folgende Dokumente beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden:
Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig, die zum Termin vorgelegt werden muss.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, um Kosten zu sparen, wenn das Fahrzeug nicht verkauft werden soll. Dafür sind dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung erforderlich, zusätzlich die Nummernschilder. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern. Eine kurze Reservierung des Kennzeichens ist gegen eine geringe Gebühr möglich.
Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Die Zahlung kann in bar oder per EC-Karte direkt in dem Straßenverkehrsamt erfolgen.
Die Zulassungsbehörde steht für Fragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind online einsehbar, und durch die komfortable Terminvergabe ist ein reibungsloser Ablauf garantiert.
Um den Prozess zu erleichtern, können Fahrzeugbesitzer online einen Termin vereinbaren. Dies reduziert Wartezeiten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
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