Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Esslingen |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Esslingen ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Esslingen enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Esslingen ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Wichtig für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Esslingen in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Esslingen haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Esslingen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Esslingen weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Esslingen, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Esslingen (Baden-Württemberg) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Esslingen bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge dagegen effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Den Besuch der Zulassungsstelle Esslingen können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Wollen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Den vollständigen Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem derzeit nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Esslingen dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Esslingen ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Esslingen direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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