Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wolfsburg |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Fallersleben (Wolfsburg) zuständig.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Fallersleben (Wolfsburg) haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Fallersleben (Wolfsburg) in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Fallersleben (Wolfsburg) anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Fallersleben (Wolfsburg) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Verschiedene Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Fallersleben (Wolfsburg), ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Fallersleben (Wolfsburg) (Niedersachsen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Fallersleben (Wolfsburg) richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) lässt sich eine Reihe an Angelegenheiten auch online erledigen. Sie können speziell die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Sparen Sie schnell und unkompliziert Ihre wertvolle Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg). Zudem können Sie bei dieser Zulassungsstelle den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Dank den verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. In der Zulassungsstelle Fallersleben (Wolfsburg) müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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