Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Frankenthal |
|
Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde ist verantwortlich für die Anmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und sonstigen Kennzeichen. Auch die Beantragung von Ersatzdokumenten fällt in ihren Aufgabenbereich.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hier eine detaillierte Übersicht:
In das Straßenverkehrsamt können Sie folgende Fahrzeuge zulassen und anmelden:
Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Stadt Frankenthal (Pfalz) liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die KFZ-Zulassung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Eine Vollmacht ist nötig, wenn der Halter die Anmeldung nicht persönlich vornehmen kann. Juristische Personen benötigen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Eine KFZ-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Anmeldung.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Zur Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Dokumente wie zur Anmeldung sowie die Nummernschilder. Eine Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt direkt vor Ort.
Die Öffnungszeiten und Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie ebenfalls auf der Webseite. Sie können bequem einen Termin Online vereinbaren.
Zulassungsstellen in der Nähe