Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) die richtige Anlaufstelle für Sie.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Frankfurt (Oder) zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Frankfurt (Oder) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Frankfurt (Oder) befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Frankfurt (Oder) (Brandenburg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Frankfurt (Oder) bringen Sie bitte diese Papiere mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Frankfurt (Oder) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Frankfurt (Oder) direkt verrichtet werden.
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