Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Mittelsachsen |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um die Anmeldung und Ummeldung Ihres Fahrzeugs, die Eintragung und Änderung von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Die umfangreichen Services der Zulassungsbehörde in Stadt Freiberg umfassen:
Um Ihr Auto anmelden und zulassen zu können, ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner. Sie ermöglicht die Zulassung diverser Fahrzeugtypen, darunter Neuwagen, Gebrauchtwagen, Importwagen aus dem Ausland, Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland und Oldtimer. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Freiberg, Sachsen liegt. Dies gilt ebenso für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeuganmeldung:
Bei Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Falls der Halter nicht selbst erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Für Firmenfahrzeuge sind ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Ein Umzug innerhalb von Freiberg oder der Zuzug aus einer anderen Stadt macht eine Ummeldung notwendig. Auch bei einem Halterwechsel innerhalb Freibergs muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Die dafür nötigen Dokumente entsprechen denen, die auch für eine Neuzulassung erforderlich sind.
Beim Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung können Sie beim Straßenverkehrsamt einen Ersatz beantragen. Benötigte Unterlagen sind:
Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Für die Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Dokumente wie für die Anmeldung. Zusätzlich sind die Nummernschilder einzureichen. Die Stilllegung ist maximal für sieben Jahre möglich. Bei der Verschrottung eines nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
In der Zulassungsbehörde fallen für verschiedene Dienstleistungen Bearbeitungsgebühren an, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Sowohl Barzahlung als auch Bezahlung mit Girokarte sind möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Straßenverkehrsamt einen Termin online zu vereinbaren. Die aktuellen Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Terminvergabe finden Sie auf der Webseite.
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