Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Breisgau-Hochschwarzwald |
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| Montag | 07.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Freiburg im Breisgau (Kreis) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Sie übernimmt die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen und die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren. Durch die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren, wird der Service besonders nutzerfreundlich gestaltet. Die Öffnungszeiten und die Terminvergabe finden Sie auf der offiziellen Website.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der angebotenen Services:
In der Zulassungsbehörde können fabrikneue, importierte, gebrauchte oder auch Oldtimer-Fahrzeuge zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Freiburg im Breisgau (Kreis) liegt.
Für das Zulassen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung sind nötig, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt. Durch Anmelden eine dritte Person ist eine Vollmacht erforderlich.
Das Ummelden eines Fahrzeugs kann bei einem Umzug innerhalb oder in den Kreis Freiburg im Breisgau notwendig werden. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz im Kreis verbleibt. Die benötigten Dokumente entsprechen denen für die Zulassung.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) können Ersatzdokumente beantragt werden. Notwendige Unterlagen sind:
Im Falle eines Diebstahls ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
Viele Vorgänge können online abgewickelt werden. Dazu zählen die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos und die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. So können Sie beispielsweise den Online-Termin vereinbaren und den gesamten Zulassungsprozess von zu Hause aus erledigen.
Die Abmeldung eines Fahrzeugs kann notwendig sein, wenn es vorübergehend nicht genutzt wird. Hierfür sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung sowie die Nummernschilder erforderlich. Die Außerbetriebnahme ist auf sieben Jahre begrenzt.
In der Zulassungsbehörde können Gebühren entweder bar oder mit Girokarte beglichen werden. Der zuständige Beamte informiert Sie über die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr während Ihres Termins.
Besuchen Sie das Straßenverkehrsamt in Freiburg im Breisgau (Kreis), um Ihr Fahrzeug anzumelden oder andere Services in Anspruch zu nehmen.
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