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Wappen Fürstenau Zulassungsstelle Fürstenau


Ortsschild Fürstenau

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

  • Schloßplatz 1
    49584 Fürstenau

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Montag 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00
Dienstag 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00
Mittwoch 08.30 bis 13.00
Donnerstag 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00
Freitag 08.30 bis 12.00
Samstag 2. Samstag im Monat 09.30 bis 11.30


Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle in Fürstenau

Das Straßenverkehrsamt in Fürstenau bietet umfassende Dienstleistungen rund um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Plaketten sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Umfang der Services

Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde umfasst vielfältige Dienstleistungen. Im Detail sind diese wie folgt aufgelistet:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • ✅ Meldung bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Anmeldung von Fahrzeugen

Wenn Sie Ihr Auto anmelden und zulassen möchten, ist das Straßenverkehrsamt die richtige Anlaufstelle. Die ist zuständig für die Anmeldung von fabrikneuen, aus dem Ausland importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie Oldtimern. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende, die ihren Hauptsitz in Fürstenau haben müssen.

Wichtige Dokumente für die Kfz-Zulassung

Eine gründliche Vorbereitung auf den Termin zur Kfz-Zulassung ist essenziell. Die erforderlichen Dokumente sind:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Bei Vertretung durch eine andere Person ist eine Vollmacht notwendig. Firmen und juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Ummeldung von Fahrzeugen

Eine Kfz-Ummeldung ist erforderlich, wenn:

  • ✅ Innerhalb von Stadt Fürstenau umgezogen wird
  • ✅ Innerhalb von Fürstenau ein Halterwechsel stattfindet
  • ✅ Ein Umzug aus einer anderen Stadt nach Fürstenau erfolgt

Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind erforderlich. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz weiterhin in Fürstenau liegt.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt sind folgende Dokumente nötig:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (falls nur ein Teil ersetzt werden muss)

Ein Antrag ist erforderlich bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl muss zudem eine Anzeige bei der Polizei erstattet und diese bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchte, kann es in Stadt Fürstenau außer Betrieb setzen lassen. Dies reduziert Steuern und andere Kosten, das Fahrzeug darf jedoch nicht gefahren werden. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Nummernschilder erforderlich. Die Außerbetriebsetzung kann bis zu sieben Jahre dauern. Das Kennzeichen kann gegen eine Gebühr für ein Jahr reserviert werden. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde zuständig.

Zahlungsmöglichkeiten

Je nach Dienstleistung fallen unterschiedliche Gebühren an, die in der Zulassungsstelle bar oder per EC-Karte beglichen werden können. Der zuständige Beamte informiert gerne über die Höhe der Gebühren.

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie online einen Termin buchen und sich über die Öffnungszeiten sowie die Terminvergabe informieren.


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