Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück |
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Montag | 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00 |
Dienstag | 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00 |
Mittwoch | 08.30 bis 13.00 |
Donnerstag | 08.30 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 |
Freitag | 08.30 bis 12.00 |
Samstag | 2. Samstag im Monat 09.30 bis 11.30 |
Das Straßenverkehrsamt in Fürstenau bietet umfassende Dienstleistungen rund um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Plaketten sowie die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde umfasst vielfältige Dienstleistungen. Im Detail sind diese wie folgt aufgelistet:
Wenn Sie Ihr Auto anmelden und zulassen möchten, ist das Straßenverkehrsamt die richtige Anlaufstelle. Die ist zuständig für die Anmeldung von fabrikneuen, aus dem Ausland importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie Oldtimern. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters liegt. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende, die ihren Hauptsitz in Fürstenau haben müssen.
Eine gründliche Vorbereitung auf den Termin zur Kfz-Zulassung ist essenziell. Die erforderlichen Dokumente sind:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Bei Vertretung durch eine andere Person ist eine Vollmacht notwendig. Firmen und juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Kfz-Ummeldung ist erforderlich, wenn:
Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind erforderlich. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz weiterhin in Fürstenau liegt.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt sind folgende Dokumente nötig:
Ein Antrag ist erforderlich bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl muss zudem eine Anzeige bei der Polizei erstattet und diese bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchte, kann es in Stadt Fürstenau außer Betrieb setzen lassen. Dies reduziert Steuern und andere Kosten, das Fahrzeug darf jedoch nicht gefahren werden. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Nummernschilder erforderlich. Die Außerbetriebsetzung kann bis zu sieben Jahre dauern. Das Kennzeichen kann gegen eine Gebühr für ein Jahr reserviert werden. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde zuständig.
Je nach Dienstleistung fallen unterschiedliche Gebühren an, die in der Zulassungsstelle bar oder per EC-Karte beglichen werden können. Der zuständige Beamte informiert gerne über die Höhe der Gebühren.
Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie online einen Termin buchen und sich über die Öffnungszeiten sowie die Terminvergabe informieren.
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