Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Genthin (Kreis Jerichower Land) |
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| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | geschlossen |
| Freitag | geschlossen |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Genthin (Landkreis Jerichower Land) ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Dabei können Sie für viele Belange online hier einen Termin ausmachen.
Die Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
In der Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Kfz in Genthin (Landkreis Jerichower Land), Sachsen-Anhalt anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Genthin (Landkreis Jerichower Land) haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Genthin (Landkreis Jerichower Land) anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Genthin (Landkreis Jerichower Land) anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Genthin (Landkreis Jerichower Land) oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Genthin (Landkreis Jerichower Land) verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Genthin (Landkreis Jerichower Land) (Sachsen-Anhalt) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Genthin (Landkreis Jerichower Land) optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land).
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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