Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Genthin (Kreis Jerichower Land) |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Genthin (Landkreis Jerichower Land) verantwortlich.
Um das Terminmanagement so simpel wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin buchen.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Um Ihr Auto in Genthin (Landkreis Jerichower Land), Sachsen-Anhalt anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Genthin (Landkreis Jerichower Land) haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Genthin (Landkreis Jerichower Land), sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Genthin (Landkreis Jerichower Land) anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Genthin (Landkreis Jerichower Land) befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Genthin (Landkreis Jerichower Land) (Sachsen-Anhalt) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Genthin (Landkreis Jerichower Land) bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Genthin (Landkreis Jerichower Land) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Genthin (Landkreis Jerichower Land) direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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