Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Germersheim |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Germersheim ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen sowie die Eintragung und Anpassung von Fahrzeugpapieren. Für viele Anliegen kann man beim Straßenverkehrsamt online einen Termin vereinbaren, was den Prozess erheblich erleichtert.
Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der angebotenen Services:
Bei der Zulassungsbehörde können Sie fabrikneue, importierte oder gebrauchte Fahrzeuge zulassen und anmelden. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Germersheim liegt. Dies gilt auch für Unternehmer und Gewerbetreibende.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung in Stadt Germersheim zu gewährleisten, sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
Für die Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Bei der Anmeldung durch eine Dritte Person ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Folgende Ereignisse erfordern eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs:
Für die Ummeldung sind die gleichen Dokumente erforderlich wie bei der Anmeldung.
Auch beim Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist es wichtig, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Germersheim ist. Bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt mit:
Viele Anliegen können Sie auch bequem online erledigen. Dazu zählen:
Der gesamte Prozess, einschließlich der Beantragung und Zahlung, kann online abgewickelt werden. Dies spart Zeit und ist sicher.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen, können Sie es beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb setzen. Bringen Sie hierzu die gleichen Dokumente mit, wie für die Anmeldung. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt sieben Jahre. Für die Verschrottung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich ebenfalls an die Zulassungsbehörde.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden unmittelbar nach dem Termin fällig. Man kann sowohl mit Bargeld als auch mit Girokarte zahlen.
Die Zulassungsstelle informiert über die aktuellen Öffnungszeiten und ermöglicht die Terminvergabe online. Nutzen Sie den umfassenden Service und vereinbaren Sie Ihren Termin bequem online!
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