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Wappen Germersheim Zulassungsstelle Germersheim


Ortsschild Germersheim

Anschrift der Zulassungsstelle Germersheim

  • 17er Straße 1
    76726 Germersheim

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Germersheim

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Germersheim

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Serviceangebote und Leistungen der Kfz-Zulassungsstelle in Germersheim

Die Zulassungsbehörde in Germersheim ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen sowie die Eintragung und Anpassung von Fahrzeugpapieren. Für viele Anliegen kann man beim Straßenverkehrsamt online einen Termin vereinbaren, was den Prozess erheblich erleichtert.

Umfangreiches Leistungsspektrum

Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der angebotenen Services:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen melden
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Auto anmelden

Bei der Zulassungsbehörde können Sie fabrikneue, importierte oder gebrauchte Fahrzeuge zulassen und anmelden. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Germersheim liegt. Dies gilt auch für Unternehmer und Gewerbetreibende.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung in Stadt Germersheim zu gewährleisten, sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Bei der Anmeldung durch eine Dritte Person ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.

Ummeldung von Fahrzeugen

Folgende Ereignisse erfordern eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs:

  • ✅ Umzug innerhalb von Germersheim
  • ✅ Halterwechsel innerhalb von Germersheim
  • ✅ Zuzug aus einer anderen Stadt nach Germersheim

Für die Ummeldung sind die gleichen Dokumente erforderlich wie bei der Anmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Auch beim Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist es wichtig, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Germersheim ist. Bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt mit:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung

Online-Dienste

Viele Anliegen können Sie auch bequem online erledigen. Dazu zählen:

  • ✅ Anmeldung eines Neuwagens
  • ✅ Umschreiben eines Kfz
  • ✅ Zulassung eines Motorrads
  • ✅ Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung

Der gesamte Prozess, einschließlich der Beantragung und Zahlung, kann online abgewickelt werden. Dies spart Zeit und ist sicher.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen, können Sie es beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb setzen. Bringen Sie hierzu die gleichen Dokumente mit, wie für die Anmeldung. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt sieben Jahre. Für die Verschrottung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich ebenfalls an die Zulassungsbehörde.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden unmittelbar nach dem Termin fällig. Man kann sowohl mit Bargeld als auch mit Girokarte zahlen.

Die Zulassungsstelle informiert über die aktuellen Öffnungszeiten und ermöglicht die Terminvergabe online. Nutzen Sie den umfassenden Service und vereinbaren Sie Ihren Termin bequem online!


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