• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Wappen Gifhorn Zulassungsstelle Gifhorn


Ortsschild Gifhorn

Anschrift der Zulassungsstelle Gifhorn

  • Im Heidland 39
    38518 Gifhorn

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Gifhorn

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Gifhorn

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

Kennzeichen GF jetzt reservieren




Zulassungsstelle Gifhorn

Hierfür ist die Zulassungsstelle Gifhorn befugt

Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Gifhorn zuständig.

Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Gifhorn enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Gifhorn

In der Zulassungsstelle Gifhorn können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Um Ihr Auto in Gifhorn, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Gifhorn haben.

Unverzichtbare Unterlagen zur Kfz Zulassung in Gifhorn

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Gifhorn anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Gifhorn zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Gifhorn

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Gifhorn umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Gifhorn umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Gifhorn gezogen sind

Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Gifhorn verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Gifhorn beachten

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Gifhorn (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Gifhorn bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.

Kraftfahrzeug stilllegen in Gifhorn

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Gifhorn entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Gifhorn wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Gifhorn zahlen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Gifhorn müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.


Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche