Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Gifhorn |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Gifhorn zuständig.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Gifhorn enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
In der Zulassungsstelle Gifhorn können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Auto in Gifhorn, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Gifhorn haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Gifhorn anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Gifhorn zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Gifhorn verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Gifhorn (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Gifhorn bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Gifhorn entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Gifhorn wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Gifhorn müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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