Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Görlitz |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Kraftfahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen möchten, finden in der Kfz-Zulassungsbehörde den richtigen Ansprechpartner. Die Kfz-Zulassung in Görlitz bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die nachfolgend detailliert aufgeführt sind.
Die Zuständigkeit umfasst eine Reihe von Serviceleistungen:
Sie können Ihr Auto anmelden und zulassen beim Straßenverkehrsamt. Die ist für die Anmeldung von fabrikneuen, aus dem Ausland eingeführten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie Oldtimern zuständig. Voraussetzung ist, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz in Stadt Görlitz hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Vor dem Termin in der Zulassungsstelle sollten folgende Dokumente bereitgelegt werden:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Eine Vollmacht ist nötig, falls jemand anderes das Fahrzeug anmeldet. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Eine Ummeldung bei der Zulassungsbehörde ist erforderlich, wenn:
Die notwendigen Dokumente für die Ummeldung entsprechen den Unterlagen der Fahrzeuganmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) im Straßenverkehrsamt werden folgende Dokumente benötigt:
Der Antrag kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, um laufende Kosten zu sparen. Dafür werden dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung benötigt, zusätzlich die Nummernschilder. Die Außerbetriebnahme ist auf sieben Jahre beschränkt. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner.
Die anfallenden Bearbeitungsgebühren können in der Zulassungsbehörde direkt nach dem Termin beglichen werden. Akzeptiert werden sowohl Bargeld als auch Girokarte.
Interessierte können online einen Termin vereinbaren. Die genauen Öffnungszeiten sind auf der offiziellen Website einsehbar.
Für Kraftfahrzeugbesitzer in Stadt Görlitz ist die Kfz-Zulassungsstelle die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um die Kfz-Zulassung.
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