Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer |
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| Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die für Kraftfahrzeugbesitzer unerlässlich sind. Diese umfassen unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten sowie die Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten. Auch der Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen kann hier gemeldet werden. Weitere wichtige Services sind:
Um das Auto anmelden und zulassen, besuchen Sie die Zulassungsstelle. Es können verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen angemeldet werden, darunter:
Es ist wichtig, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz in Gummersbach, Nordrhein-Westfalen, hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die Kfz-Zulassung sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei der Anmeldung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Kann der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Eine Kfz-Ummeldung in der Zulassungsbehörde ist erforderlich, wenn:
Der Hauptwohnsitz muss dabei weiterhin liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen zur Fahrzeuganmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind folgende Dokumente nötig:
Ein Antrag auf Ersatz ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Die Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ist sinnvoll, um laufende Kosten und Steuern zu sparen, wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird. Die dafür notwendigen Dokumente entsprechen denen zur Anmeldung. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt sieben Jahre. Für die Verschrottung des Fahrzeugs ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.
In der Zulassungsbehörde sind Gebühren für verschiedene Dienstleistungen fällig. Die Zahlungen können sowohl bar als auch mit Girokarte erfolgen. Die zuständigen Beamten geben gerne Auskunft über die jeweiligen Gebühren.
Terminvergabe und Öffnungszeiten
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Dies kann online geschehen. Die genauen Öffnungszeiten sind auf deren Website einsehbar.
Für weitere Informationen oder zur Terminvergabe können Bürger das Straßenverkehrsamt in Stadt Gummersbach direkt kontaktieren.
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