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Wappen Gummersbach Zulassungsstelle Gummersbach


Ortsschild Gummersbach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Gummersbacher Str. 41a
    51645 Gummersbach-Niederseßmar

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Telefonnummer:
    02261 / 883-633, -634 und -635
  • Faxnummer:
    02261 / 883-681
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr


Dienstleistungen und Befugnisse der Kfz-Zulassungsstelle in Gummersbach

Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die für Kraftfahrzeugbesitzer unerlässlich sind. Diese umfassen unter anderem die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten sowie die Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten. Auch der Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen kann hier gemeldet werden. Weitere wichtige Services sind:

  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Neuerteilung nach Entzug
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen und Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeuganmeldung

Um das Auto anmelden und zulassen, besuchen Sie die Zulassungsstelle. Es können verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen angemeldet werden, darunter:

  • ✅ Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • ✅ Importwagen aus dem Ausland
  • ✅ Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • ✅ Oldtimer

Es ist wichtig, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz in Gummersbach, Nordrhein-Westfalen, hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Wichtige Unterlagen zur Kfz-Zulassung

Für die Kfz-Zulassung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei der Anmeldung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Kann der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Eine Kfz-Ummeldung in der Zulassungsbehörde ist erforderlich, wenn:

  • ✅ Ein Umzug innerhalb von Stadt Gummersbach stattgefunden hat
  • ✅ Ein Halterwechsel innerhalb von Gummersbach erfolgt ist
  • ✅ Ein Umzug aus einer anderen Stadt nach Gummersbach stattfand

Der Hauptwohnsitz muss dabei weiterhin liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen zur Fahrzeuganmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind folgende Dokumente nötig:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung

Ein Antrag auf Ersatz ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Stilllegung eines Fahrzeugs

Die Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ist sinnvoll, um laufende Kosten und Steuern zu sparen, wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird. Die dafür notwendigen Dokumente entsprechen denen zur Anmeldung. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt sieben Jahre. Für die Verschrottung des Fahrzeugs ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

Zahlungsinformationen

In der Zulassungsbehörde sind Gebühren für verschiedene Dienstleistungen fällig. Die Zahlungen können sowohl bar als auch mit Girokarte erfolgen. Die zuständigen Beamten geben gerne Auskunft über die jeweiligen Gebühren.

Terminvergabe und Öffnungszeiten

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Dies kann online geschehen. Die genauen Öffnungszeiten sind auf deren Website einsehbar.

Kontakt zur Zulassungsbehörde

Für weitere Informationen oder zur Terminvergabe können Bürger das Straßenverkehrsamt in Stadt Gummersbach direkt kontaktieren.


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