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Wappen Gummersbach Zulassungsstelle Gummersbach


Ortsschild Gummersbach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Gummersbacher Str. 41a
    51645 Gummersbach-Niederseßmar

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Telefonnummer:
    02261 / 883-633, -634 und -635
  • Faxnummer:
    02261 / 883-681
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Gummersbach

Befugnisse der Kfz-Zulassungsstelle Gummersbach

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Gummersbach Ihr Anlaufpunkt.

Welche Services die Zulassungsstelle Gummersbach im Detail bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Gummersbach verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Gummersbach

In der Zulassungsstelle Gummersbach können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Gummersbach in Nordrhein-Westfalen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Papiere zur Kfz Zulassung in Gummersbach

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Gummersbach anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Gummersbach zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Gummersbach beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Gummersbach umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Gummersbach umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Gummersbach gezogen sind

Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Gummersbach verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Gummersbach

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Gummersbach (Nordrhein-Westfalen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Gummersbach richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Gummersbach außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Gummersbach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Gummersbach.

Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Gummersbach wissen

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Gummersbach müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.


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