Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hagen |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 11.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Hagen ist Ihre Anlaufstelle für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Plaketten sowie die Eintragung und Korrektur von Fahrzeugpapieren. Ob es um die Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs geht oder um die Ausstellung von Ersatzdokumenten, die Zulassungsbehörde bietet umfassende Dienstleistungen rund um Ihr Auto.
Die Zulassungsbehörde führt eine Vielzahl von Dienstleistungen durch, die für Kraftfahrzeugbesitzer von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Für die Kfz-Zulassung ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Hier können Sie folgende Fahrzeuge zulassen:
Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Hagen, Nordrhein-Westfalen liegt. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende müssen ihren Hauptsitz in Stadt Hagen haben.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung zu gewährleisten, sind folgende Dokumente notwendig:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Falls der Halter die Anmeldung nicht selbst vornehmen kann, wird eine Vollmacht benötigt. Bei Firmenfahrzeugen sind Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie Gewerbeanmeldung erforderlich.
Ein Umzug innerhalb Hagens oder aus einer anderen Stadt nach Hagen erfordert die Ummeldung des Fahrzeugs. Die hierfür benötigten Dokumente entsprechen denen der Anmeldung. Auch hier ist der Hauptwohnsitz in Stadt Hagen Voraussetzung.
Beim Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II ist ein Ersatz notwendig. Für den Termin im Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Abmeldung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, um Kosten zu sparen. Die dafür erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Nummernschilder mitzubringen. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt sieben Jahre.
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Bearbeitungsgebühren an, die direkt nach dem Termin zu begleichen sind. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Bargeld und Girokarte.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online einen Termin vereinbaren. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Website.
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