Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Halle |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Halle (Saale) bietet umfangreiche Dienstleistungen und Services für Kraftfahrzeugbesitzer an. Dazu gehören die Anmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen, Eintragungen, Änderungen und Korrekturen von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Für viele Anliegen kann man online einen Termin vereinbaren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde umfasst diverse Dienstleistungen. Diese sind im Folgenden aufgelistet:
Sie können Ihr Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden und zulassen, indem Sie einen Termin vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Die ist für die Anmeldung von Fahrzeugen zuständig, egal ob fabrikneu, aus dem Ausland importiert oder gebraucht. Auch für Oldtimer ist die, die richtige Anlaufstelle. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz in Stadt Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt hat. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Bei Vertretung durch eine andere Person ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen benötigen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Eine Ummeldung ist notwendig, wenn sich der Hauptwohnsitz innerhalb oder nach Halle (Saale) ändert. Auch bei einem Halterwechsel ist die Ummeldung erforderlich. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen, die auch für die Anmeldung erforderlich sind.
Im Falle des Verlusts, Diebstahls oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II muss der Fahrzeughalter in Stadt Halle (Saale) gemeldet sein. Notwendige Dokumente für den Termin im Straßenverkehrsamt sind:
Wenn ein Fahrzeug nicht genutzt wird, kann es stillgelegt werden. Dies spart Kosten und Steuern, allerdings darf das Fahrzeug während der Stilllegung nicht genutzt werden. Notwendige Dokumente sind die gleichen wie bei der Anmeldung. Eine Stilllegung ist für bis zu sieben Jahre möglich. Zudem kann das Kennzeichen für ein Jahr reserviert werden.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde variieren je nach Service. Die Zahlung erfolgt direkt vor Ort entweder in bar oder per EC-Karte. Der zuständige Beamte informiert über die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Für weitere Informationen und zur Online-Terminvergabe besuchen Sie die Webseite der Zulassungsbehörde in Stadt Halle (Saale). Die Öffnungszeiten und weiteren Details finden Sie ebenfalls dort.
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