Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Halle |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Halle (Saale) befugt.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Halle (Saale) umfasst verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Halle (Saale) ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Halle (Saale) zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Halle (Saale) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Vielerlei Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Halle (Saale) oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Halle (Saale), ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Halle (Saale) bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Halle (Saale) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Halle (Saale) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Halle (Saale) direkt verrichtet werden.
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