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Wappen Hamburg-Bergedorf Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf


Ortsschild Hamburg-Bergedorf

Anschrift der Zulassungsstelle Hamburg

  • Bergedorfer Straße 74
    21033 Hamburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Hamburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg

Montag 07.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 14.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf

Für diese Services können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf wenden

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf für Sie zuständig.

Als erster Schritt besteht für viele Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.

Alle Services auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Hamburg-Bergedorf

In der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Um Ihr Fahrzeug in Hamburg-Bergedorf anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Hamburg-Bergedorf haben.

Unverzichtbare Dokumente zur Kfz Zulassung in Hamburg-Bergedorf

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Bergedorf, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Hamburg-Bergedorf zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Hamburg-Bergedorf

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Hamburg-Bergedorf umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Hamburg-Bergedorf umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Hamburg-Bergedorf gezogen sind

Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Hamburg-Bergedorf befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Hinweise zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Hamburg-Bergedorf

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Hamburg-Bergedorf gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hamburg-Bergedorf bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Hamburg-Bergedorf außer Betrieb

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Bergedorf dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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