Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg |
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| Montag | 07.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Hamburg-Bergedorf befugt.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg-Bergedorf haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Hamburg-Bergedorf haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Bergedorf, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Hamburg-Bergedorf weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Hamburg-Bergedorf, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Hamburg-Bergedorf gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hamburg-Bergedorf sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
Anlässe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Hamburg-Bergedorf direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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