• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Wappen Hamburg Zulassungsstelle Hamburg


Ortsschild Hamburg

Anschrift der Zulassungsstelle Hamburg

  • Süderstraße 140-142
    20537 Hamburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Hamburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg

Montag 07.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

Kennzeichen HH jetzt reservieren

Terminreservierung für Hamburg  




Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Hamburg: Ihr Partner für alle Kfz-Angelegenheiten

Die Kfz-Zulassungsstelle in Hamburg, auch bekannt als Straßenverkehrsamt, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Hansestadt. Sie übernimmt alle wichtigen Aufgaben rund um die Anmeldung, Ummeldung, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten. Darüber hinaus ist sie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen zuständig. Egal, ob Sie ein Auto zulassen, ummelden oder abmelden wollen - die Zulassungsbehörde ist Ihre erste Adresse.

Um den Service der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Hamburg in Anspruch zu nehmen, können Sie einen Termin vereinbaren. Dies ist nicht nur persönlich oder telefonisch möglich, sondern auch bequem online. Nutzen Sie einfach die Möglichkeit, einen Termin Online bei der Straßenverkehrsamt zu vereinbaren und sparen Sie sich lange Wartezeiten.

Das umfangreiche Serviceangebot der Zulassungsbehörde

Die Zulassungsstelle in Hamburg bietet eine beeindruckende Palette an Dienstleistungen an, die weit über die reine Kfz-Zulassung hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung von Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

So umfangreich das Angebot der Zulassungsstelle auch ist, so ist doch jeder Vorgang auf seine Weise einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung. Daher stehen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsamt Ihnen stets beratend zur Seite und helfen Ihnen, alle notwendigen Schritte für Ihr Anliegen zu erledigen.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs in Hamburg: Das sollten Sie beachten

Die Kfz Zulassung ist für die Anmeldung eines Fahrzeugs zuständig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, ein aus dem Ausland importiertes oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Auch Oldtimer können bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Um ein Auto anzumelden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Hauptsitz des Unternehmens oder Gewerbetreibenden in Stadt Hamburg liegen muss. Das bedeutet, dass Sie Ihr Auto in Hamburg nur dann zulassen können, wenn Sie auch wirklich dort wohnen oder Ihr Unternehmen dort seinen Sitz hat. Diese Regelung gilt übrigens auch für die Ummeldung von Fahrzeugen.

Welche Unterlagen Sie für die Kfz Zulassung benötigen

Die Zulassung eines Fahrzeugs erfordert einige wichtige Unterlagen, die Sie im Vorfeld bereithalten sollten. Dazu gehören:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei der Anmeldung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzlich ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Sollte die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst erfolgen, ist eine Vollmacht vorzulegen. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs durch eine juristische Person, Firma oder Vereinigung muss zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das sollten Sie bei der Ummeldung eines Fahrzeugs in Hamburg beachten

Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist in verschiedenen Situationen notwendig. Dazu gehören beispielsweise Umzüge innerhalb von Stadt Hamburg oder der Wechsel des Fahrzeughalters. Folgende Situationen erfordern eine Ummeldung:

  • ✅ Sie sind innerhalb von Hamburg umgezogen
  • ✅ Sie sind innerhalb von Hamburg umgezogen und es hat ein Halterwechsel stattgefunden
  • ✅ Sie sind aus einer anderen Stadt nach Hamburg gezogen

Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs müssen dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs. Zudem muss Ihr Hauptwohnsitz in Hamburg liegen.

So erhalten Sie einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II muss ein Antrag auf Ersatz gestellt werden. Für diesen Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Gegebenenfalls Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss

Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese Anzeige ist beim Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs in Hamburg: Das sollten Sie wissen

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, auch Stilllegung genannt, kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Beispielsweise wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht nutzen möchten, aber kein Verkauf in Frage kommt. Bei der Stilllegung eines Fahrzeugs dürfen Sie dieses nicht fahren. Für die Abmeldung eines Fahrzeugs in der Zulassungsstelle in Hamburg sind dieselben Unterlagen erforderlich wie zur Anmeldung, sowie Ihre Nummernschilder. Es ist möglich, das Fahrzeug bis zu sieben Jahre stillzulegen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird.

Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle

Die Bearbeitungsgebühren in der Straßenverkehrsamt in Stadt Hamburg richten sich nach der Art der Dienstleistung und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren wird Ihnen vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt und kann auch auf der Website der Zulassungsstelle eingesehen werden. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt direkt vor Ort in der Zulassungsbehörde.

Die Zulassungsstelle ist auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten für Sie da. Mit der Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, können Sie Ihre Anliegen bequem und flexibel erledigen. Nutzen Sie den Service der Straßenverkehrsamt und profitieren Sie von der kompetenten Beratung und der schnellen Bearbeitung Ihrer Anliegen.


Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche