Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Hamm |
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Montag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Hamm-Heessen ist die zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen.
In der Kfz-Zulassungsstelle stehen eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung. Die folgenden Angebote können hier in Anspruch genommen werden:
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht die Anmeldung von fabrikneuen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie Oldtimern. Voraussetzung für die Kfz-Zulassung in Stadt Hamm-Heessen ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Firmensitz in Hamm-Heessen liegt.
Um die Kfz-Zulassung in Stadt Hamm-Heessen erfolgreich durchzuführen, sind folgende Dokumente erforderlich:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Halter das Fahrzeug nicht persönlich zulassen und anmelden kann. Juristische Personen müssen zudem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn der Halter innerhalb von Hamm-Heessen umzieht oder von einer anderen Stadt nach Hamm-Heessen zieht. Auch hier muss der Hauptwohnsitz in Hamm-Heessen liegen. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen der Anmeldung eines Fahrzeugs.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
Gründe für den Ersatz sind Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Eine vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs kann Kosten und Steuern sparen. Hierfür sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung und zusätzlich die Nummernschilder erforderlich. Eine Außerbetriebnahme ist für bis zu sieben Jahre möglich. Das Straßenverkehrsamt bietet auch die Möglichkeit, das Kennzeichen gegen Gebühr für ein Jahr zu reservieren.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können vor Ort in bar oder per Girokarte bezahlt werden.
Interessenten können bei der Zulassungsbehörde online einen Termin vereinbaren. Es ist ratsam, sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren.
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