Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Heidelberg |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Heidelberg ist die zentrale Anlaufstelle für Kraftfahrzeugbesitzer. Sie bietet umfangreiche Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung, einschließlich der An- und Ummeldung von Fahrzeugen, der Ausstellung verschiedener Kennzeichen sowie der Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier eine Übersicht:
Wer ein Auto zulassen möchte, ob fabrikneu, importiert oder gebraucht, muss seinen Hauptwohnsitz in Stadt Heidelberg haben. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende. Für die Kfz-Zulassung sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei der Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter das Auto anmelden, ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen müssen außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Umzug innerhalb Heidelbergs oder von einer anderen Stadt nach Heidelberg erfordert eine Ummeldung des Fahrzeuges. Hierbei ist zu beachten, dass der Hauptwohnsitz weiterhin in Heidelberg liegt. Die benötigten Dokumente entsprechen denen, die auch für die Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II muss ein Ersatz beantragt werden. Hierfür sind folgende Dokumente notwendig:
Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, die bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss.
Soll das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden, kann es stillgelegt werden. Hierfür sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich, zusätzlich müssen die Nummernschilder mitgebracht werden. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können direkt beim Straßenverkehrsamt beglichen werden. Sowohl Barzahlungen als auch Zahlungen mit der Girokarte sind möglich.
Das Straßenverkehrsamt steht Ihnen während der Öffnungszeiten für alle Anliegen zur Verfügung. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, können Termine bequem online vereinbart werden. So vermeiden Sie lange Wartezeiten und können Ihren Besuch effizient planen.
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