Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bergstraße |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 09.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Dazu gehören die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen, die Eintragung und Änderung von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und Kennzeichen. Hier sind die wichtigsten Services im Detail:
Um den Ablauf zu erleichtern, kann man bei der Zulassungsbehörde online einen Termin vereinbaren. Dies reduziert Wartezeiten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt.
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Anmeldung von Neufahrzeugen, importierten Fahrzeugen und Gebrauchtwagen. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Stadt Heppenheim liegt. Folgende Dokumente sind für die Kfz-Zulassung erforderlich:
Bei der Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Eine Vollmacht muss vorgelegt werden, wenn jemand anderes das Fahrzeug anmeldet.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist notwendig, wenn man innerhalb von Heppenheim umzieht, ein Halterwechsel stattfindet oder man aus einer anderen Stadt nach Heppenheim zieht. Auch hier muss der Hauptwohnsitz in Heppenheim sein. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Neuanmeldung.
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung ist erforderlich bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Zur Beantragung sind folgende Dokumente notwendig:
Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden soll, bietet sich die Stilllegung an. Hierfür sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung notwendig, zusätzlich aber auch die Nummernschilder. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern. Für die Verschrottung eines Fahrzeugs ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können in der Kfz-Zulassungsstelle entweder bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Für mehr Informationen und die Terminvergabe besuchen Sie die offizielle Webseite der Zulassungsbehörde.
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