| Montag | 07.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Herrenberg (Kreis Böblingen) befugt.
Um das Terminmanagement so simpel wie möglich zu halten, können Sie in der Regel hier online einen Termin buchen.
Die Zulassungsstelle Herrenberg (Kreis Böblingen) offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Herrenberg (Kreis Böblingen) wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Herrenberg (Kreis Böblingen) in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Herrenberg (Kreis Böblingen) haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Herrenberg (Kreis Böblingen) anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Herrenberg (Kreis Böblingen) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Herrenberg (Kreis Böblingen) verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Herrenberg (Kreis Böblingen) (Baden-Württemberg) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Herrenberg (Kreis Böblingen) sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Zulassungsstelle Herrenberg (Kreis Böblingen) bietet eine simple digitale Möglichkeit, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:
Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wichtige Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Herrenberg (Kreis Böblingen). Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.
Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Herrenberg (Kreis Böblingen) entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Herrenberg (Kreis Böblingen) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Herrenberg (Kreis Böblingen) direkt verrichtet werden.
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