Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Burglandkreis |
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| Montag | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Hohenmölsen befugt.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Hohenmölsen verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Hohenmölsen ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Wichtig für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hohenmölsen in Sachsen-Anhalt haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Hohenmölsen haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hohenmölsen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Hohenmölsen weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Hohenmölsen befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hohenmölsen (Sachsen-Anhalt) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hohenmölsen sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Hohenmölsen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Hohenmölsen ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Hohenmölsen direkt verrichtet werden.
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